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26/03 PatentrechtNorm
EStG 1972 §67 Abs7;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1989/21, S 381;Rechtssatz
Auch eine Diensterfindung muß eine Erfindung sein. Ist dies nicht der Fall, zB weil die Voraussetzungen des § 1 Abs 1 PatG idF der Nov 1984 nicht erfüllt sind, oder weil der Gegenstand oder die Tätigkeit nach § 1 Abs 2 PatG nicht als Erfindung angesehen werden, dann kann schon aus diesem Grund § 67 Abs 7 EStG 1972 auf die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber geleistete Vergütung keine Anwendung finden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1987130171.X01Im RIS seit
01.02.2002