RS Vwgh 1989/4/5 87/13/0171

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Veröffentlicht am 05.04.1989
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Index

26/03 Patentrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §67 Abs7;
PatG 1970 §1 Abs1 idF 1984/234;
PatG 1970 §1 Abs2 idF 1984/234;
PatRNov 1984;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989/21, S 381;

Rechtssatz

Auch eine Diensterfindung muß eine Erfindung sein. Ist dies nicht der Fall, zB weil die Voraussetzungen des § 1 Abs 1 PatG idF der Nov 1984 nicht erfüllt sind, oder weil der Gegenstand oder die Tätigkeit nach § 1 Abs 2 PatG nicht als Erfindung angesehen werden, dann kann schon aus diesem Grund § 67 Abs 7 EStG 1972 auf die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber geleistete Vergütung keine Anwendung finden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987130171.X01

Im RIS seit

01.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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