RS Vwgh 2000/9/26 99/13/0165

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Veröffentlicht am 26.09.2000
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §67 Abs7;
EStG 1988 §83 Abs1;

Rechtssatz

Aus § 83 Abs 1 EStG 1988 folgt, dass die steuerrechtliche Begünstigung des § 67 Abs 7 EStG 1988 nur für Prämien in Betracht kommt, die dem jeweiligen Arbeitnehmer auf Grund der von ihm persönlich gemachten Verbesserungsvorschläge gewährt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999130165.X02

Im RIS seit

14.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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