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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/13/0158Rechtssatz
Das Ergebnis eines Gutachtens, bei welchem Ertragswert und Substanzwert (abgeleitet von Herstellungskosten) eines Mietwohnhauses berücksichtigt wird, ist dann nicht geeignet, den Beweis dafür zu erbringen, dass die Ertragswertmethode zu einem unrichtigen Ergebnis führt oder eine andere Bewertungsmethode gegenständlich geeigneter wäre, wenn dem Substanzwert tatsächlich keine Bedeutung zukommt (hier: Ein zur Gänze den mietrechtlichen Beschränkungen unterliegendes Gebäude mit entsprechend niedrigen Mieten; auch kann ein bestandfreies Gebäude auf der Nachbarliegenschaft mit dem vollvermieteten Gebäude des StPfl für Zwecke der Schätzung der fiktiven Anschaffungskosten nicht verglichen werden).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998130109.X01Im RIS seit
21.02.2002