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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §6 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0239 96/15/0238Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/14/0174 E 18. Oktober 1988 RS 3(hier nur der erste Satz)Stammrechtssatz
Es kann nicht unterstellt werden, daß sich ein Firmenwert abnützt, wenn derjenige, der ihn durch seine persönlichen Leistungen geschaffen hat, den Betrieb - wenn auch in anderer Rechtsform oder in anderer gesellschaftsrechtlicher Position - selbst weiterführt. Der Firmenwert muß allerdings überwiegend auf persönliche Leistungen desjenigen, der den Betrieb weiterführt, zurückzuführen sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996150232.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
04.01.2011