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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs4;Rechtssatz
Erwirbt ein Kaufmann Wirtschaftsgüter, die ihrer Art nach Gegenstand seiner gewerblichen Weiterveräußerung sind (hier: ein Altwarenhändler erwirbt Mobiliar aus einer Konkursmasse), so ist der Erwerb grundsätzlich auch dann als betrieblich veranlasst anzusehen, wenn er unentgeltlich erfolgt. Die Bewertung dieser Wirtschaftsgüter erfolgt nach § 6 Z 9 lit b EStG 1988.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994130062.X05Im RIS seit
21.02.2002