RS Vwgh 1999/5/26 94/13/0062

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Veröffentlicht am 26.05.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs4;
EStG 1988 §6 Z9 litb;

Rechtssatz

Erwirbt ein Kaufmann Wirtschaftsgüter, die ihrer Art nach Gegenstand seiner gewerblichen Weiterveräußerung sind (hier: ein Altwarenhändler erwirbt Mobiliar aus einer Konkursmasse), so ist der Erwerb grundsätzlich auch dann als betrieblich veranlasst anzusehen, wenn er unentgeltlich erfolgt. Die Bewertung dieser Wirtschaftsgüter erfolgt nach § 6 Z 9 lit b EStG 1988.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994130062.X05

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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