RS Vwgh 1999/9/15 94/13/0098

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Veröffentlicht am 15.09.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs3;
EStG 1972 §4 Abs4;
EStG 1972 §6 Z1;
EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §4 Abs3;
EStG 1988 §4 Abs4;
EStG 1988 §6 Z1;

Rechtssatz

Bei den zur Deckung der Abfertigungsrücklage angeschafften Wertpapieren handelt es sich um (nicht abnutzbares) Anlagevermögen, dessen Anschaffungskosten auch bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gem § 4 Abs 3 EStG nicht nach Maßgabe der Verausgabung als Aufwand abgesetzt werden können, sondern zu aktivieren sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994130098.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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