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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Bei den zur Deckung der Abfertigungsrücklage angeschafften Wertpapieren handelt es sich um (nicht abnutzbares) Anlagevermögen, dessen Anschaffungskosten auch bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gem § 4 Abs 3 EStG nicht nach Maßgabe der Verausgabung als Aufwand abgesetzt werden können, sondern zu aktivieren sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994130098.X01Im RIS seit
11.07.2001