RS Vwgh 1999/6/29 94/14/0046

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Veröffentlicht am 29.06.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z4;
EStG 1972 §6 Z9;

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH führt die Übertragung eines Betriebes oder Teilbetriebes zu keiner Entnahme von Wirtschaftsgütern. Vielmehr ist der Übernehmer eines Betriebes oder Teilbetriebes verpflichtet, die Buchwerte des bisherigen Inhabers fortzuführen (Hinweis E 20.11.1990, 89/14/0156, 0157).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994140046.X01

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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