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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §6 Z4;Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH führt die Übertragung eines Betriebes oder Teilbetriebes zu keiner Entnahme von Wirtschaftsgütern. Vielmehr ist der Übernehmer eines Betriebes oder Teilbetriebes verpflichtet, die Buchwerte des bisherigen Inhabers fortzuführen (Hinweis E 20.11.1990, 89/14/0156, 0157).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994140046.X01Im RIS seit
21.02.2002