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21/03 GesmbH-RechtNorm
EStG 1988 §27 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die Rückzahlung des in eine Kapitalgesellschaft eingelegten Kapitals führt - anders als die Ausschüttung von erwirtschafteten Gewinnen - nicht zu Kapitalerträgen, sondern zu einer Minderung des Beteiligungsansatzes, auch wenn sie aus handelsrechtlichen Gründen in der äußeren Erscheinungsform einer Gewinnausschüttung erfolgt (Hinweis E 22.3.2000, 96/13/0175).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997150112.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013