RS Vwgh 2000/3/23 97/15/0112

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.03.2000
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §177;
EStG 1988 §6 Z2;

Rechtssatz

Der Teilwert einer Beteiligung, für die kein Kurswert besteht, ist in der Regel durch eine Unternehmensbewertung nach wissenschaftlich anerkannten Methoden zu ermitteln (Hinweis E 30.9.1998, 93/13/0181; E 29.4.1992, 90/13/0228). Es spricht nichts dagegen, die in den Fachgutachten des Sachsenates für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder dargestellten Methoden der Unternehmensbewertung als wissenschaftlich anerkannte Methoden anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997150112.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten