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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §177;Rechtssatz
Der Teilwert einer Beteiligung, für die kein Kurswert besteht, ist in der Regel durch eine Unternehmensbewertung nach wissenschaftlich anerkannten Methoden zu ermitteln (Hinweis E 30.9.1998, 93/13/0181; E 29.4.1992, 90/13/0228). Es spricht nichts dagegen, die in den Fachgutachten des Sachsenates für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder dargestellten Methoden der Unternehmensbewertung als wissenschaftlich anerkannte Methoden anzusehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997150112.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013