RS Vwgh 2003/10/29 2000/13/0090

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Veröffentlicht am 29.10.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §6 Z10;
EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §6 Z10;

Rechtssatz

Für das Steuerrecht ist zu beachten, dass nicht steuerbefreite Zuwendungen Dritter für Anlageinvestitionen - wie aus der Bestimmung des § 6 Z 10 EStG 1972 und 1988 abzuleiten ist - zwingend (steuerbare und steuerpflichtige) Betriebseinnahmen darstellen, wobei die Gewinnrealisierung mit Erbringung der Leistung eintritt. Bei Gegenleistungsbeziehungen in Form von Dauerschuldverhältnissen erfolgt die Gewinnrealisierung laufend nach Maßgabe der Leistungserbringung (Hinweis E 18. Jänner 1994, 90/14/0124, VwSlg 6855 F/1994; E 18. Dezember 1996, 94/15/0148).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000130090.X02

Im RIS seit

02.12.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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