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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Für das Steuerrecht ist zu beachten, dass nicht steuerbefreite Zuwendungen Dritter für Anlageinvestitionen - wie aus der Bestimmung des § 6 Z 10 EStG 1972 und 1988 abzuleiten ist - zwingend (steuerbare und steuerpflichtige) Betriebseinnahmen darstellen, wobei die Gewinnrealisierung mit Erbringung der Leistung eintritt. Bei Gegenleistungsbeziehungen in Form von Dauerschuldverhältnissen erfolgt die Gewinnrealisierung laufend nach Maßgabe der Leistungserbringung (Hinweis E 18. Jänner 1994, 90/14/0124, VwSlg 6855 F/1994; E 18. Dezember 1996, 94/15/0148).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000130090.X02Im RIS seit
02.12.2003Zuletzt aktualisiert am
07.12.2017