Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §7;EStG 1988 §8;
Rechtssatz: Werden im Zuge einer Baumaßnahme weitere Arbeiten am selben Objekt für notwendig befunden und in der Folge zeitnah durchgeführt, so ist nach Ansicht des Gerichtshofes von einer einheitlichen Baumaßnahme auszugehen. Werden durch eine einheitliche Baumaßnahme sämtliche Gebäudeteile ausgetauscht, so wird dadurch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §7;EStG 1988 §8;
Rechtssatz: Erfährt die Bausubstanz eines Gebäudes eine wesentliche Veränderung, indem das komplette Mauerwerk eines Gebäudes abgerissen und neu errichtet wird, so gehen diese Arbeiten deutlich über die schlichte Instandhaltung hinaus und sind zur Herstellung zu rechnen (Hinweis E 30. September 1955, 1451/53). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt - wie seinen Umsatzsteuererklärungen der Streitjahre 1992 bis 1994 zu entnehmen ist - u.a. ein Handelsunternehmen. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung vertrat der Prüfer und ihm folgend das Finanzamt die Ansicht, dass der Beschwerdeführer die gegenüber der S GmbH bestehende Forderung zu Unrecht bereits im Jahr 1994 als uneinbringlich abgeschrieben habe, weil die Zahlungsunfähigkeit der S GmbH erst im Jahr 1995 (Konkursedikt vom 1. Juli 1995)... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt - wie seinen Umsatzsteuererklärungen der Streitjahre 1992 bis 1994 zu entnehmen ist - u.a. ein Handelsunternehmen. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung vertrat der Prüfer und ihm folgend das Finanzamt die Ansicht, dass der Beschwerdeführer die gegenüber der S GmbH bestehende Forderung zu Unrecht bereits im Jahr 1994 als uneinbringlich abgeschrieben habe, weil die Zahlungsunfähigkeit der S GmbH erst im Jahr 1995 (Konkursedikt vom 1. Juli 1995)... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §6;UStG 1972 §16 Abs1;UStG 1972 §16 Abs3;
Rechtssatz: Das Gesetz erläutert nicht, wann das Entgelt uneinbringlich geworden ist. Ob und wann Uneinbringlichkeit anzunehmen ist, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu entscheiden. Bei Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners wird jedenfalls von der Uneinbringlichkeit auszugehen sein ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §6 Z2;UStG 1972 §16 Abs1;UStG 1972 §16 Abs3;
Rechtssatz: Es besteht keine verfahrensrechtliche Bindung dergestalt, dass eine im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung anerkannte Forderungsabschreibung unabhängig von deren Richtigkeit in gleicher Weise auf die Umsatzsteuerfestsetzung durchschlagen müsste. Eu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §6 Z2;UStG 1972 §16 Abs1;UStG 1972 §16 Abs3;
Rechtssatz: Es besteht keine verfahrensrechtliche Bindung dergestalt, dass eine im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung anerkannte Forderungsabschreibung unabhängig von deren Richtigkeit in gleicher Weise auf die Umsatzsteuerfestsetzung durchschlagen müsste. Eu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren 1993 bis 1998 u. a. Einkünfte aus der Vermietung eines in Wien, S-Gasse, gelegenen Gebäudes. Im Rahmen einer Prüfung gemäß § 151 Abs. 1 BAO stellte die Prüferin zu den Eigentumsverhältnissen an der Liegenschaft S-Gasse fest, dass der Beschwerdeführer im Jahr 1990 5/8-Anteile an dieser Liegenschaft von einer Bekannten, Elisabeth F., und im Jahr 1993 die restlichen Anteile von Johann W. erworben habe. In dem auf der Liegenschaft gel... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Zu dem offenbar von der Abgabenbehörde gesehenen direkten Zusammenhang zwischen den anteilig auf Grund und Boden entfallenden Anschaffungskosten und der Restnutzungsdauer des Gebäudes ist auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hinzuweisen, welche eine unmittelbare Korrelation dieser Werte nicht als... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist Rechtsnachfolgerin der G.S.-GesmbH. Die G.S.-GesmbH betrieb den Großhandel mit Elektronik-Produkten, bilanzierte zum 31. März und war mit 425.000 S zu 85 % am Stammkapital von 500.000 S der S.-GesmbH beteiligt. Diese Beteiligung wies einen Buchwert von rund 21,800.000 S auf. Der zweite Gesellschafter der S.-GesmbH war T.S., welcher seine Beteiligung von 75.000 S (15 %) am Stammkapital der S.-GesmbH am 12. Jänner 1993 der G.S.-GesmbH um den Preis... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist Rechtsnachfolgerin der G.S.-GesmbH. Die G.S.-GesmbH betrieb den Großhandel mit Elektronik-Produkten, bilanzierte zum 31. März und war mit 425.000 S zu 85 % am Stammkapital von 500.000 S der S.-GesmbH beteiligt. Diese Beteiligung wies einen Buchwert von rund 21,800.000 S auf. Der zweite Gesellschafter der S.-GesmbH war T.S., welcher seine Beteiligung von 75.000 S (15 %) am Stammkapital der S.-GesmbH am 12. Jänner 1993 der G.S.-GesmbH um den Preis... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist Rechtsnachfolgerin der G.S.-GesmbH. Die G.S.-GesmbH betrieb den Großhandel mit Elektronik-Produkten, bilanzierte zum 31. März und war mit 425.000 S zu 85 % am Stammkapital von 500.000 S der S.-GesmbH beteiligt. Diese Beteiligung wies einen Buchwert von rund 21,800.000 S auf. Der zweite Gesellschafter der S.-GesmbH war T.S., welcher seine Beteiligung von 75.000 S (15 %) am Stammkapital der S.-GesmbH am 12. Jänner 1993 der G.S.-GesmbH um den Preis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0254 E 28. November 2001 RS 9(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Der Teilwert einer Beteiligung, für die kein Kurswert besteht, ist in der Regel durch eine Unternehmensbewertung nach wissenschaftlich anerkannten Methoden zu ermitteln (Hinweis E 29.4.1992, 90/13/0228; E 30.9.1998, 93/13/0181). Auch Beteiligun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Bewertung eines Wirtschaftsgutes zum niedrigeren Teilwert nur dann zulässig, wenn hinsichtlich des betreffenden Wirtschaftsgutes am Bilanzstichtag eine entsprechende Entwertung eingetreten i... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Beim Teilwert im Sinne des § 6 Z 1 und 2 EStG 1988 handelt es sich um einen objektiven Wert, bei dem subjektive Umstände unmaßgeblich sind. Persönliche Verhältnisse sind bei Ermittlung eines Teilwertes nicht zu berücksichtigen (Hinweis E 5. Juli 2004, 2000/14/0174). European Case Law Ident... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Bewertung eines Wirtschaftsgutes zum niedrigeren Teilwert nur dann zulässig, wenn hinsichtlich des betreffenden Wirtschaftsgutes am Bilanzstichtag eine entsprechende Entwertung eingetreten i... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119;EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Bewertung eines Wirtschaftsgutes zum niedrigeren Teilwert nur dann zulässig, wenn hinsichtlich des betreffenden Wirtschaftsgutes am Bilanzstichtag eine entsprechende Entwertung eingetreten i... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Beim Teilwert im Sinne des § 6 Z 1 und 2 EStG 1988 handelt es sich um einen objektiven Wert, bei dem subjektive Umstände unmaßgeblich sind. Persönliche Verhältnisse sind bei Ermittlung eines Teilwertes nicht zu berücksichtigen (Hinweis E 5. Juli 2004, 2000/14/0174). European Case Law Ident... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z1;EStG 1988 §6 Z2;
Rechtssatz: Beim Teilwert im Sinne des § 6 Z 1 und 2 EStG 1988 handelt es sich um einen objektiven Wert, bei dem subjektive Umstände unmaßgeblich sind. Persönliche Verhältnisse sind bei Ermittlung eines Teilwertes nicht zu berücksichtigen (Hinweis E 5. Juli 2004, 2000/14/0174). European Case Law Ident... mehr lesen...
Die Gründung der beschwerdeführenden GmbH geht auf eine zwischen der Republik Österreich und dem Land Tirol getroffene Vereinbarung vom 12. März 1991 zurück. Danach sollten die F AG und das Land Tirol eine GmbH (die nunmehrige Beschwerdeführerin) gründen, deren Gesellschaftszweck in der Vornahme bzw. Unterstützung von Investitionen zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur, insbesondere im Bereich des Tourismus, bestehen sollte. Vom Stammkapital in Höhe von 80 Mio. S sollte die F AG 60... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG betreibt eine Apotheke. Ihren Gewinn ermittelt sie seit dem Jahr 1993 nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr, Bilanzstichtag ist der 28./29. Februar. Im Jahr 1993 erwarben Mag. Marianne A. und Mag. Michael A. von der Gesellschafterin Mag. Monika S. Gesellschaftsanteile an der Beschwerdeführerin in Höhe von 20% bzw. 75% um den (Bar-)Kaufpreis von insgesamt 11,618.000 S. Die Übernahme der Gesellschaftsanteile erfolgte zum Stichtag 1. März 1993... mehr lesen...
Die Gründung der beschwerdeführenden GmbH geht auf eine zwischen der Republik Österreich und dem Land Tirol getroffene Vereinbarung vom 12. März 1991 zurück. Danach sollten die F AG und das Land Tirol eine GmbH (die nunmehrige Beschwerdeführerin) gründen, deren Gesellschaftszweck in der Vornahme bzw. Unterstützung von Investitionen zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur, insbesondere im Bereich des Tourismus, bestehen sollte. Vom Stammkapital in Höhe von 80 Mio. S sollte die F AG 60... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG betreibt eine Apotheke. Ihren Gewinn ermittelt sie seit dem Jahr 1993 nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr, Bilanzstichtag ist der 28./29. Februar. Im Jahr 1993 erwarben Mag. Marianne A. und Mag. Michael A. von der Gesellschafterin Mag. Monika S. Gesellschaftsanteile an der Beschwerdeführerin in Höhe von 20% bzw. 75% um den (Bar-)Kaufpreis von insgesamt 11,618.000 S. Die Übernahme der Gesellschaftsanteile erfolgte zum Stichtag 1. März 1993... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z8 litb;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: Bei entgeltlichem Erwerb eines Betriebes (Mitunternehmeranteils) sind die einzelnen Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Z 8 lit. b EStG 1988 mit den Anschaffungskosten anzusetzen. Die Zuordnung der Gesamtanschaffungskosten zu den einzelnen Wirtschaftsgütern hat nach Maßgabe der (objektiven) Teilwerte der einzelnen Wirtschafts... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;BewG 1955 §12;EStG 1988 §6 Z1;
Rechtssatz: Beim Teilwert im Sinne des § 6 Z 1 EStG handelt es sich ebenso wie beim gemeinen Wert um einen objektiven Wert, bei dem subjektive Umstände unmaßgeblich sind. Persönliche Verhältnisse sind bei Ermittlung des Teilwertes nicht zu berücksichtigen (Hinweis E 28. April 1994, 93/16/0186). Der im... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Der Wert einer Konzession ist im Schätzungswege zu ermitteln und unterliegt damit der einer jeden Schätzung immanenten Bandbreite. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2000140123.X02 Im RIS seit 06.08.2... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6 Z8 litb;EStG 1988 §7;
Rechtssatz: Bei entgeltlichem Erwerb eines Betriebes (Mitunternehmeranteils) sind die einzelnen Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Z 8 lit. b EStG 1988 mit den Anschaffungskosten anzusetzen. Die Zuordnung der Gesamtanschaffungskosten zu den einzelnen Wirtschaftsgütern hat nach Maßgabe der (objektiven) Teilwerte der einzelnen Wirtschafts... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;BewG 1955 §12;EStG 1988 §6 Z1;
Rechtssatz: Beim Teilwert im Sinne des § 6 Z 1 EStG handelt es sich ebenso wie beim gemeinen Wert um einen objektiven Wert, bei dem subjektive Umstände unmaßgeblich sind. Persönliche Verhältnisse sind bei Ermittlung des Teilwertes nicht zu berücksichtigen (Hinweis E 28. April 1994, 93/16/0186). Der im... mehr lesen...
Die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid betreffend Wiederaufnahme des Körperschaftsteuerverfahrens 1994, gegen den Körperschaftsteuerbescheid 1994 und gegen den gemäß § 296 BAO geänderten Gewerbesteuerbescheid 1994 wurde mit dem angefochtenen Bescheid als unbegründet abgewiesen. In der Entscheidungsbegründung wird ausgeführt, die Beschwerdeführerin sei eine Beteiligungsfondsgesellschaft. Zu ihrem Unternehmensgegenstand gehöre die Errichtung und Verwaltung von Beteiligun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Die kontinuierliche Leistungserbringung führt nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu einer kontinuierlichen Gewinnrealisierung (Hinweis E 29. April 2003, 99/14/0112; E 29. Oktober 2003, 2000/13/0090). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2001150072.X04... mehr lesen...