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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6 Z14;Rechtssatz
Nach § 6 Z 14 EStG 1988 gilt als Tausch auch die Einlage von Wirtschaftsgütern in eine Körperschaft. Der Wert des eingelegten Wirtschaftsgutes ergibt die Anschaffungskosten des zusätzlichen Beteiligungswertes. Dies gilt auch für verdeckte (nach außen in ein Kaufgeschäft gekleidete) Einlagen (Hinweis E 25. Juni 1998, 94/15/0129). Verkaufen die Gesellschafter einer Personengesellschaft einen Teilbetrieb zu einem fremdunüblich niedrigen Preis an eine Kapitalgesellschaft, an welcher sie gleichfalls beteiligt sind, liegt eine verdeckte Einlage in die Kapitalgesellschaft vor. Dies bewirkt mangels Gewährung neuer Gesellschaftsrechte eine Wertsteigerung der bestehenden Gesellschaftsrechte, wobei die veräußernden Gesellschafter neben dem (den Verkehrswert nicht erreichenden) Kaufpreis einen Vorteil in der Wertsteigerung ihrer Gesellschaftsrechte an der erwerbenden Kapitalgesellschaft erlangen (Hinweis E 27. Jänner 2000, 97/15/0193). Die Werterhöhung der Gesellschaftsrechte ist der Gegenwert, den der Veräußerer erhält. In Höhe des gemeinen Wertes des hingegebenen Teilbetriebes erfolgt eine Erhöhung der Anschaffungskosten der Gesellschaftsanteile an der erwerbenden Gesellschaft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999140324.X03Im RIS seit
28.10.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013