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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §24 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/14/0176 2000/14/0177Rechtssatz
Es trifft zu, dass nachträgliche betriebliche Einkünfte aufgrund der Anknüpfung an die Bilanz auf den Veräußerungs- bzw. Aufgabezeitpunkt stets auf Basis eines Betriebsvermögensvergleiches zu ermitteln sind (Hinweis E 22. Oktober 1996, 95/14/0018).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000140175.X05Im RIS seit
09.10.2003