Begründung: Mit pflegschaftsbehördlich genehmigtem Scheidungsvergleich vom 28. 12. 1999 verpflichtete sich der Vater zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von je S 2.500 pro Kind ab Jänner 2000. Mit dem angefochtenen Beschluss erhöhte das Erstgericht über Antrag der Minderjährigen unter Abweisung des Mehrbegehrens die dem Vater bisher obliegende Unterhaltsverpflichtung ab 1. 2. 2002 auf monatlich EUR 230 für die mj Tanja und auf monatlich EUR 205 für den mj Stefan. Es ging von ein... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber ist ehelicher Vater der am 20. 11. 1984 geborenen und somit inzwischen volljährig gewordenen (§ 21 Abs 2 ABGB idF KindRÄG 2001, BGBl I 2000/135) Katharina und des am 11. 4. 1987 geborenen Alexander, der im Haushalt der obsorgeberechtigten Mutter betreut wird. Der Vater wurde mit Beschluss des Erstgerichtes vom 11. 11. 1997 ab 1. 7. 1997 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 4.000,-- für Katharina und von S 3.400,-- für Alexander verpfli... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der Minderjährigen wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Tulln vom 11. 1. 1996, 1 C 108/95x-12, gemäß § 55a EheG geschieden. Mit der Obsorge ist auf Grund der dabei abgeschlossenen Vereinbarung gemäß § 55a EheG die Mutter allein betraut. Der Vater verpflichtete sich zu Unterhaltsleistungen von S 6.000,-- pro Kind sowie zu einem Betrag von S 1.500,-- pro Kind an Sonderbedarf für Schulgeld. Ab 1. 7. 1999 sollten sich die Unterhaltsbeiträge auf S 6.2... mehr lesen...
Begründung: Der ae geborene mj. Lorenz, der kein Einkommen und auch kein nennenswertes Vermögen hat, befindet sich in Pflege und Erziehung seiner Mutter, die die Familienbeihilfe bezieht. Die Unterhaltsverpflichtung des Vaters, den sonst keine Sorgepflichten treffen, wurde über Antrag der Mutter mit Beschluss des Erstgerichtes vom 31. 1. 2002 rückwirkend ab 1. 9. 2001 auf monatlich S 9.900 bzw EUR 719,46 erhöht. Dieser Unterhaltsbemessung liegt unter Berücksichtigung der anteiligen ... mehr lesen...
Begründung: Die minderjährige Sabine W***** ist das Kind der obsorgeberechtigten Mutter Ulrike W***** und des Dr. Rudolf P*****. Das Kind lebt bei der Mutter. Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 2. 2. 2001 wurde der vom Vater für seine minderjährige Tochter zu leistende monatliche Unterhaltsbeitrag ab 1. 11. 2000 von S 9.400 auf S 11.275 (das ist das 2,5-fache des Regelbedarfs für Kinder im Alter zwischen 15 und 19 Jahren) erhöht, wobei dieser Unterhaltsfestsetzung ein durchschnittl... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber ist ehelicher Vater der am 27. 2. 1986 geborenen Julia und der am 22. 8. 1987 geborene Nicola. Die Kinder werden im Haushalt der obsorgeberechtigten Mutter betreut. In einem anlässlich der Ehescheidung am 22. 7. 1999 abgeschlossenen Vergleich verpflichtete sich der Vater zu monatlichen Unterhaltsbeiträgen von je 8.500 S ab 1. 8. 1999, zahlbar bis spätestens 5. eines jeden Monats. Dem Vergleich lag ein monatliches Nettoeinkommen des Vaters von 60... mehr lesen...
Begründung: Die 1996 geborene minderjährige Astrid lebt bei der Mutter. Der Vater, den keine weiteren gesetzlichen Sorgepflichten treffen, erzielte aus seiner Tätigkeit als Obmann des Vereins KFV S***** (bis 1999) und seiner Tätigkeit als Angestellter bei der D***** GmbH nachstehendes monatliches Durchschnittsnettoeinkommen: 1997: S 31.769,-- 1998: S 38.717,-- 1999: S 38.755,-- 2000: S 40.458,-- 1.1. bis 31. 3. 2001: S 37.520,--. Mit Beschluss vom 23. 7. 2001 erhöhte das Erstgericht... mehr lesen...
Begründung: Der Vater hatte sich in einem am 9. 5. 2000 abgeschlossenen Vergleich zu monatlichen Unterhaltsleistungen für Ricardo und Maria in Höhe von je 4.400 S monatlich und für Carina in Höhe von 3.700 S monatlich jeweils ab 1. 5. 2000 verpflichtet. Dem Vergleich wurde ein monatliches Einkommen des Vaters aus Privatentnahmen aus seinem Betrieb von 26.000 S zugrunde gelegt. Der Betrieb wies in der Gewinn- und Verlustrechnung 1999 einen Jahresverlust von 11.431,23 S auf. Am 28. 8.... mehr lesen...
Begründung: Der Vater, der 2001 ein durchschnittliches monatlichen Nettoeinkommen von (umgerechnet) 1.867,69 EUR erzielte, war laut Beschluss des Erstgerichts vom 5. Juni 2001 ON 54 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 5.600 S (= 406,97 EUR) an seine in der Obsorge ihrer Mutter befindliche uneheliche Tochter verpflichtet. Unter Berufung auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom 27. Juni 2001, Zl. B 1285/00, begehrte der Vater die Herabsetzung des monatlichen... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Minderjährigen werden im Haushalt der obsorgeberechtigten Mutter betreut. Der Vater wurde zuletzt mit Beschluss des Erstgerichts vom 26. Juni 2000 zur Leistung eines monatlichen Unterhalts ab 1. Jänner 1999 von 3.400 S = 247,09 EUR je Kind verpflichtet. Das Erstgericht erhöhte den Unterhalt für Stefanie auf 4.200 S = 305,23 EUR monatlich ab 1. Oktober 2000, für David auf 4.200 S = 305,23 EUR monatlich ab 1. Mai 2001. Es ging von einem monatlichen Nettoeinkomme... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.): Das Rekursgericht hat den Rekurs des Vaters insoweit, als er über den Gegenstand der erstgerichtlichen Entscheidung hinausgreift, insbesondere soweit er sich als Bekämpfung der bereits in Rechtskraft erwachsenen Entscheidungen des Bezirksgerichts Döbling, GZ 10 P 128/98h-43 und -44, sowie als Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Verfahren AZ 1 C 142/99f des Erstgerichts Tulln darstellt, zurückgewiesen. Der Vater wendet sich auch noch im (nicht a... mehr lesen...
Begründung: Die vom Vater zu zahlenden monatlichen Unterhaltsbeiträge waren zuletzt mit S 5.500 für Carmen und S 4.500 für Martin festgesetzt. Die Mutter beantragte namens der Kinder unter Hinweis auf ein gestiegenes Einkommen des Vaters sowie das erhöhte Lebensalter der Kinder monatliche Unterhaltsbeiträge von S 6.000 ab 1. 10. 2000 für Carmen und von S 5.400 ab 1. 3. 2000 für Martin. Der Vater sprach sich dagegen aus und beantragte die Herabsetzung auf S 4.750 für Carmen und auf S... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Thomas ist ein eheliches Kind. Die Ehe seiner Eltern wurde mit Beschluss des zuständigen Bezirksgerichts vom 26. September 1991 gemäß § 55a EheG geschieden; er war im Zeitpunkt der erstgerichtlichen Beschlussfassung einkommens- und vermögenslos. Der Minderjährige wächst im Haushalt seines Vaters auf, der ihn dort betreut und für ihn auch die Familienbeihilfe bezieht. Der mj. Thomas ist ein eheliches Kind. Die Ehe seiner Eltern wurde mit Beschluss des zuständig... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die Unterhaltspflicht des Vaters für Carola, Tanja und Katrin von bisher monatlich S 3.800, S 3.800 und S 3.300 ab dem 1. 1. 2001 auf S 4.100, S 4.100 und S 3.400 pro Monat; das Erhöhungsmehrbegehren von S 900, S 900 und S 1.100 pro Monat wies es ab. Es stellte im Wesentlichen fest, die Kinder befänden sich in Pflege und Erziehung der Mutter. Das Durchschnittseinkommen des Vaters betrage einschließlich anteiliger Sonderzahlungen rund S 25.700; wei... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber ist der uneheliche Vater des am 9. 1. 1993 geborenen Adam und des am 3. 2. 1998 geborenen Jakob. Die Eltern der Kinder, die in Lebensgemeinschaft gelebt hatten, trennten sich am 1. 3. 2000. Die Kinder werden in Gmunden im Haushalt der Mutter betreut. Der Vater war seit 1. 7. 1992 bei der oö. Gebietskrankenkasse als Zahnarzt beschäftigt und bezog 1999 ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 40.163 S (= 2.918,76 EUR) monatlich; vom 1. 1. bis 3... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber ist der eheliche Vater der am 28. 1. 1986 geborenen Viktoria. Er hat seit 9. 5. 2001 eine weitere Sorgepflicht für seine nunmehrige Ehegattin, die kein Einkommen hat. Viktoria ist Schülerin und wird im Haushalt ihrer Mutter betreut. Sie verrichtete vom 10. 7. bis 11. 8. 2001 eine Ferialarbeit und verdiente im Juli 4.277 S (= 310,82 Euro) und im August 3.761 S (= 273,32 Euro). Der Vater ist seit 1. 1. 1998 verpflichtet, für Viktoria einen Geldun... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber ist der uneheliche Vater der am 15. 9. 1985 geborenen Ute. Er hat Sorgepflichten nur für dieses Kind. Ute ist Schülerin und wird im Haushalt ihrer Mutter betreut. Sie ist von Sonntagabend bis Samstagmittag in einem Internat untergebracht, in dem sie verpflegt und pädagogisch betreut wird. Die Schul- und Internatskosten betragen 526,88 EUR (vormals 7.250 S) monatlich zehnmal jährlich. Im Zuge eines Rechtsstreits mit der Mutter verpflichtete sic... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber ist der eheliche Vater der am 20. 9. 1982 geborenen Beate, des am 26. 9. 1987 geborenen Matthias und der am 29. 9. 1988 geborenen Helene. Die Ehe der Eltern wurde mit Urteil vom 20. 10. 1999 rechtskräftig geschieden. Die Kinder werden im Haushalt der Mutter, der auch die Obsorge zukommt, betreut. Helene ist geistig behindert. Die Mutter bezieht für sie Pflegegeld der Stufe 6. Der Vater ist Facharzt für Herzkrankheiten. Er war bis Ende 1999 Obe... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der mj. Katrin Christine wurde am 1. 6. 1989 geschieden. Die Obsorge für das Kind wurde der Mutter übertragen, die es bis 11. 12. 2000 in ihrem Haushalt betreute und versorgte. Seither ist die Minderjährige in einem Heim untergebracht, dessen Kosten vom Land Kärnten getragen werden. Die Minderjährige kommt alle 14 Tage über das Wochenende zur Mutter und wird dann von dieser betreut und versorgt. Die Mutter erhält nach wie vor die Familienbeihilfe und k... mehr lesen...
Begründung: Seit der am 26. 3. 1999 erfolgten einvernehmlichen Scheidung der Ehe der Eltern der Zwillinge Yves und Sarah werden die Kinder im Haushalt der Mutter versorgt und betreut. Der Vater, der im Jahr 2001 ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von (umgerechnet) EUR 3.156,57 erzielte, hat sich am 22. 9. 2001 wieder verheiratet. Der neuen Ehe mit Marion L***** entstammt der am 23. 2. 2002 geborene Sohn Leon Vincent. Marion L***** erhielt von September 2001 bis Mai 20... mehr lesen...
Begründung: Bezüglich der pflegebefohlenen Johanna war die Mutter auf Grund des Beschlusses vom 11. 2. 1998 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 3.800 S verpflichtet. Johanna beantragte eine Erhöhung dieses Unterhaltsbeitrages ab 1. 9. 2000 auf 4.800 S monatlich sowie ab 1. 1. 2001 auf 5.400 S monatlich. Ulrich beantragte im Zusammenhang mit seinem Umzug zum Vater und dem Obsorgewechsel die Festsetzung einer Unterhaltsverpflichtung seiner Mutter ab 3. 9. 2000 im Betrag von ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Urteil hat das Berufungsgericht die erstgerichtliche Abweisung eines Unterhaltsherabsetzungsbegehrens des Klägers bestätigt, die ordentliche Revision gegen seine Entscheidung jedoch für zulässig erklärt, weil eine mit dem vorliegenden Fall zur Gänze vergleichbare Rechtsprechung des OGH zur Unterhaltsbemessung bei einem schwerstbehinderten Unterhaltsberechtigten fehle und die Frage, ob die Anrechnung von Transferleistungen bei getrennten Haushalten ... mehr lesen...
Begründung: Seit der Scheidung der Ehe der Eltern der Minderjährigen am 25. 5. 1999 werden diese im Haushalt der obsorgeberechtigten Mutter betreut. Die Mutter bezieht die Familienbeihilfe für die Kinder. Der Vater wurde zuletzt mit Beschluss des Erstgerichtes vom 25. 8. 1999 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 5.700 S für Nikolaus und von 5.000 S für Maximilian ab 1. 11. 1998 verpflichtet. Der Entscheidung wurde ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen des Vaters ... mehr lesen...
Begründung: Vorauszuschicken ist, dass das am 22. 10. 1983 geborene und ältere der beiden Mädchen inzwischen volljährig geworden ist (§ 21 Abs 2 ABGB idF KindRÄG 2001 BGBl I 2000/135). Ihre am 10. 5. 1989 geborene jüngere Schwester befindet sich in Obsorge der Mutter, deren Ehe mit dem Vater mit Beschluss des Erstgerichtes vom 25. 2. 1993 gemäß § 55a EheG geschieden wurde. Vorauszuschicken ist, dass das am 22. 10. 1983 geborene und ältere der beiden Mädchen inzwischen volljährig ge... mehr lesen...
Begründung: Zum bisherigen Verfahrensgang kann zur Vermeidung von Wiederholungen auf dessen einleitende Wiedergabe im Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 11. 2. 2002, mit welchem beim Verfassungsgerichtshof der Antrag auf Aufhebung des § 12a FLAG 1967 idF BGBl 1977/646 als verfassungswidrig gestellt wurde, verwiesen werden (7 Ob 26/02b). Dieser hat nunmehr mit Erkenntnis vom 19. 6. 2002, G 7/02 ua die Wortfolge "und mindert nicht dessen Unterhaltsanspruch" im § 12a FLAG als ve... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Bezirksgerichts Hernals vom 18. 5. 2000 wurde der Vater unter anderem verpflichtet, ab 1. 1. 1999 für den Unterhalt des mj Sebastian einen Betrag von monatlich S 7.500 und zum Unterhalt des mj Hannes einen solchen von S 5.500 zu zahlen. Der Vater beantragte die Herabsetzung der von ihm zu erbringenden Unterhaltsleistungen ab 1. 1. 1999 auf monatlich S 6.025 (Sebastian) bzw S 4.650 (Hannes). Er begründete diesen Antrag im Wesentlichen damit, dass nach ei... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige ist das außereheliche Kind Franz S*****s und Gerlinde R*****s. Er lebt bei der Mutter; der Vater leistet Geldunterhalt. Seit 1. 6. 1998 hat der Vater monatlich 3.840 S zu zahlen. Dieser Unterhaltsbemessung lagen zwei weitere Sorgepflichten des Vaters - für die am 24. 3. 1994 geborene Stefanie und die am 27. 1. 1996 geborene Viktoria S***** - sowie ein monatliches Einkommen zwischen 28.500 S und 29.100 S zugrunde. Der Minderjährige beantragt, den Unterha... mehr lesen...
Begründung: Der mj Matthias W***** entstammt der mittlerweile geschiedenen Ehe Ludwig W*****s mit Dr. Christiane H*****. Er lebt im Haushalt seiner Mutter. Der Vater verdiente im Zeitraum vom 1. 9. 2001 bis 28. 2. 2002 unter Berücksichtigung einer Sonderzahlung und nach Abzug der Reisegebühren netto 16.382,72 EUR; das sind monatlich 2.730,45 EUR. Seine Reisegebühren richten sich nach der Zahl der Tage, an denen er im Außendienst tätig ist. Der Vater hat keine weiteren Sorgepflicht... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Markus und der mj Stefan K***** sind die ehelichen Kinder Gustav K*****s und Andrea K*****s. Beide Kinder befinden sich in Obsorge der Mutter. Das Erstgericht verpflichtete den Vater mit Beschluss vom 2. 8. 1999 seinen Kindern ab 1. 12. 1998 monatlich je 4.800 S zu zahlen. Sein monatliches Nettoeinkommen betrug damals 26.225 S; dazu kam eine Versehrtenrente von 3.714 S monatlich. Vom Gesamteinkommen des Vaters wurden 2.500 S an berufsbedingt notwendigen Kosten ... mehr lesen...
Begründung: Der - im Zeitpunkt der Antragstellung noch minderjährige - Stephan und der mj Sebastian A***** sind die außerehelichen Kinder Franz Z*****s und Franziska A*****s. Die Kinder leben bei der Mutter. Mit Vergleich vom 6. 7. 1999 verpflichtete sich der Vater, für jedes Kind einen monatlichen Unterhalt von 3.500 S zu zahlen. Vergleichsgrundlage war - einschließlich anteiliger Sonderzahlungen - ein monatliches Nettoeinkommen des Vaters von 19.000 S. Der Vater hat vom 1. 7. 20... mehr lesen...