Begründung: Der unterhaltspflichtige Vater ist, ausgehend von einer monatlichen Unterhaltsbemessungsgrundlage für das Jahr 2008 in Höhe von 10.229,11 EUR, zu monatlichen Unterhaltszahlungen von 832,50 EUR an die Antragstellerin, seine Tochter, verpflichtet. Soweit für das Revisionsrekursverfahren noch von Bedeutung, verpflichtete das Erstgericht den Vater, an Sonderbedarf für Kosten einer Zahnregulierung, von ICP-Schuhen und eines Rollstuhls insgesamt 2.737,25 EUR zu bezahlen. Es wi... mehr lesen...
Begründung: Die am 31. 3. 2004 geborene Maya-Luna G***** und die am 5. 11. 2006 geborene Jona Maria G***** sind die Töchter von Dr. Claudia G***** und Richard K*****. Die Eltern leben seit Oktober 2007 getrennt; ihre Ehe wurde mit Beschluss des Bezirksgerichts Linz vom 25. 9. 2009 im Einvernehmen geschieden. Die beiden Kinder wohnen seit der Trennung bei der Mutter und werden von ihr betreut. Mit Beschluss vom 18. 6. 2009 setzte das Erstgericht den vom Vater für seine Töchter zu lei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Familienrechtssache der Antragstellerin J***** I*****, vertreten durch Dr. Helene Klaar und Mag. Norbert Marschall, Rechtsanwälte in Wien, gegen den Antragsgegner A***** W*****, vertreten durch Dr. Winfried Sattlegger und andere Rechtsanwälte in Linz und Wien, wegen Unterhalt, über die Revisi... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der beiden ehelich geborenen minderjährigen Kinder haben im Herbst 2006 die häusliche Gemeinschaft aufgelöst. Die beiden Minderjährigen leben bei ihrer Mutter, die auch die Familienbeihilfe bezieht und sind als Schüler ohne Einkommen. Der Vater bezieht aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit ein monatliches Nettoeinkommen von 5.100 EUR (12 mal jährlich). Die Minderjährigen beantragten, den Vater ab 1. 12. 2006 zu einer monatlichen Unterhal... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist für Desiree und Michelle B***** geldunterhaltspflichtig. Die Vorinstanzen haben für den Zeitraum ab 1. 8. 2004 eine Erhöhung dieser Geldunterhaltsverpflichtung vorgenommen. Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 71 Abs 1 AußStrG) - Ausspruch des Rekursgerichts ist der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 71, Absatz eins, AußStrG) - Ausspruch des Rekursgeri... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BaABGB §140 BbFamLAG §12aEStG 1988 §33 Abs1EStG 1988 §33 Abs4 Z3 litb
Rechtssatz: Hinter den in § 33 Abs 1 EStG seit 1. 1. 2005 enthaltenen Formeln stehen nach wie vor Grenzsteuersätze, die sich lediglich in anderer mathematischer Form (Bruchrechnung) und unter Hinzurechnung der (summierten Höchst-)Steuer aus den darunter liegenden Klassen ergeben. Entscheidungstexte 6 Ob 44/0... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BaABGB §140 BbFamLAG §12aEStG 1988 §33 Abs1EStG 1988 §33 Abs4 Z3 litb
Rechtssatz: Hinter den in § 33 Abs 1 EStG seit 1. 1. 2005 enthaltenen Formeln stehen nach wie vor Grenzsteuersätze, die sich lediglich in anderer mathematischer Form (Bruchrechnung) und unter Hinzurechnung der (summierten Höchst-)Steuer aus den darunter liegenden Klassen ergeben. Entscheidungstexte 6 Ob 44/0... mehr lesen...
Begründung: Der Vater ist zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von EUR 510,-- ab 1. 8. 2003 für seine am 7. 8. 1997 geborene Tochter und von EUR 528,-- ab 1. 1. 2005 für seinen am 1. 1. 1999 geborenen Sohn verpflichtet. Weitere Unterhaltspflichten bestehen nicht. Er erzielte im Jahr 2003 ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von EUR 4.708,67. Am 22. 7. 2005 beantragte der Vater, die ab 1. 10. 2005 monatlichen Unterhaltsbeiträge für jedes Kind auf EUR 454,-- herabzuset... mehr lesen...
Begründung: Anlässlich der Scheidung der Eltern der pflegebefohlenen Kinder Philipp und Angelika verpflichtete sich der Vater mit pflegschaftsgerichtlich genehmigtem Vergleich vom 19. 8. 2004 unter anderem, den Kindern ab 1. 9. 2004 monatlichen Unterhalt von je EUR 740,-- zu bezahlen. Ausdrücklich wurde im Vergleich als Bemessungsgrundlage ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen des Vaters von EUR 7.038,02 festgehalten. Nur einige Tage später beantragte der Vater, der be... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden nur mehr Beklagter) erachtet den Revisionsrekurs entgegen dem betreffenden Ausspruch des Rekursgerichtes für zulässig, weil die "aktuelle" Judikatur des Obersten Gerichtshofes zur Frage, ob Alleinerzieherabsetzbetrag, Mehrkinderzuschlag, Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge, Einkommen des beziehenden Elternteiles seien, unrichtig sei. Weiters bestehe keine Judikatur des Obersten Gerichtshofes zu den Fragen,... mehr lesen...
Begründung: Bezüglich des bisherigen Verfahrensganges kann zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Rückleitungsbeschluss des Obersten Gerichtshofes vom 31. 3. 2004, 7 Ob 60/04f-194 (wegen Falschvorlage eines "außerordentlichen" Revisionsrekurses des Vaters nach den Bestimmungen der WGN 1997 BGBl I 1997/140), verwiesen werden. Nunmehr hat das Rekursgericht mit Beschluss vom 1. 7. 2004 über Antrag des Vaters den Ausspruch in seinem Beschluss vom 9. 1. 2004, 4 R 387/03h-188, wonach ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 28. 8. 2002 aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten geschieden. Dieser Ehe entsprossen drei Kinder: Björn, geboren am 28. 12. 1991, Lene, geboren am 6. 11. 1984 und Jan, geboren am 8. 10. 1982. Die Kinder werden im Haushalt der Klägerin betreut. Der Beklagte verließ die eheliche Wohnung in einem Einfamilienhaus im Jänner 2002. Der Beklagte ist "auf Grund eines Schenkungsvertrages außerbücherlicher Eigentümer" dieser Lie... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 Abs2EheG §66EStG §33 Abs4 Z3
Rechtssatz: Der Kinderabsetzbetrag bezweckt nicht die Entlastung des Geldunterhaltsschuldners eines (geschiedenen) Ehegatten. Jedenfalls bei gehobenem Einkommen des Unterhaltspflichtigen erschöpft sich dessen Zweck in der steuerlichen Entlastung des Unterhaltspflichtigen bei der Bemessung der Geldunterhaltsansprüche seiner Kinder. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 Abs2EheG §66EStG §33 Abs4 Z2
Rechtssatz: Der Steuervorteil eines Alleinerziehers aus der Geltendmachung des Alleinerzieherabsetzbetrags gemäß § 33 Abs 4 Z 2 EStG bezweckt nicht die Entlastung des gegenüber dem Alleinerzieher geldunterhaltspflichtigen (geschiedenen) Ehegatten. Dieser Steuervorteil ist daher bei Ermittlung des Geldunterhaltsanspruchs des alleinerziehenden (geschiedenen) Ehegatten nicht als Eigeneinkommen in Anschla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde am 8. 2. 1996 gemäß § 55a EheG geschieden. Der Ehe entstammen zwei - 1992 und 1994 geborene - Kinder. Der Kläger verpflichtete sich gegenüber der Beklagten mit gerichtlichem Vergleich, ihr ab 1. 3. 1996 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 4.000,-- (= EUR 290,69) zu bezahlen. Im Vergleich ist festgehalten, dass Grundlage hiefür ein monatliches Nettoeinkommen des Klägers von S 20.100,-- (inklusive Sonderzahlungen) ist und die Be... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter der beiden Kinder als deren gesetzliche Vertreterin beantragte mit Eingabe vom 18. 3. 2002 (ON 63) die Erhöhung der Geldunterhaltspflichten des Vaters von bisher S 4.000,-- (= EUR 290,69) für mj Jennifer und S 3.500,-- (= EUR 254,35) für mj Barbara rückwirkend ab 1. 1. 2000. Der Vater sprach sich in seiner Äußerung vom 7. 5. 2002 (ON 65) gegen jede Unterhaltserhöhung aus und wendete insbesondere Kreditrückzahlungen als Abzugsposten ein. Mit Beschluss vom 25. 1... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber ist der Vater der am 25. April 1979 geborenen Karin und des am 14. Juni 1984 geborenen Alois. Die Ehe der Eltern wurde mit Urteil des Landesgerichts Krems an der Donau vom 31. Oktober 1996, abgeändert mit Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 3. Juni 1997, aus dem überwiegenden Verschulden des nunmehrigen Rechtsmittelwerbers geschieden. Der Ehe entstammen weiters die beiden volljährigen Töchter Eva, geboren am 22. Mai 197... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des am 1. Jänner 1990 geborenen Kindes wurde am 21. April 2000 gemäß § 55a EheG geschieden; die Obsorge steht der Mutter zu. Der Vater verpflichtete sich mit pflegschaftsbehördlich genehmigtem gerichtlichem Vergleich vom 21. April 2000, für seinen Sohn ab 1. Mai 2000 bis auf weiteres, längstens bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit, einen monatlichen Unterhalt von 5.000 S = 363,36 EUR zu bezahlen. Als Vergleichsgrundlage ist im Vergleich festgehalten, d... mehr lesen...
Begründung: Die minderjährigen Antragsteller sind die ehelichen Kinder des Antragsgegners. Die Ehe der Eltern ist mittlerweile geschieden. Die Antragsteller beantragten im Juli 2001, ihren Vater ab 1. 7. 1999 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung für Dominik von 4.800 S und für Matthias und Maximilian von je 4.200 S zu verpflichten. Der Vater verdiene als Kriminalbeamter durchschnittlich 24.000 S netto monatlich 14 Mal jährlich. Er habe vor zwei Jahren das gemeinsame Konto der E... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter der beiden Kinder als deren gesetzliche Vertreterin die Erhöhung mit (pflegschaftsgerichtlich genehmigtem) Scheidungsfolgenvergleich vom 7. September 2000 festgelegten Geldunterhaltspflichten des Vaters. Die Bedürfnisse der Kinder hätten sich wesentlich erhöht. Für den an einer schweren Neurodermitis leidenden Sohn fielen hohe Behandlungskosten an; wegen der Erkrankung beziehe die Mutter für das Kind sogar die doppelte Familienbeihilfe. Auch das Einkommen de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Sinne der Rückleitungsaufträge des Obersten Gerichtshofes laut seinen Beschlüssen vom 30. 10. 2002 (ON 78) und 15. 1. 2003 (ON 84) steht nunmehr nach den diesbezüglichen aktenmäßigen Erhebungen (und Aufklärungen) des Erstgerichtes einerseits (ON 85) samt Übermittlung einer Kopie der in der Kanzlei des Rechtsmittelverfassers seinerzeit eingelangten zweitinstanzlichen Beschlussausfertigung an das Erstgericht andererseits (O... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 BaABGB §140 BbAußStrG §10AußStrG 2005 §66 Abs2 BEStG §33 Abs4 Z3 litaFamLAG §12a
Rechtssatz: Der Unterhaltsschuldner kann auch noch im Rekursverfahren mit zulässiger Neuerung (§ 10 AußStrG) die steuerliche Entlastung im Sinne der neuen Rechtslage nach § 12a FamLAG geltend machen. Entscheidungstexte 6 Ob 91/03f Entscheidungstext OGH 26.06.2003 6 Ob 91/03f ... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Kinder erhöhte das Erstgericht die Unterhaltsverpflichtung des Vaters von bisher 7.500 S (= 545,05 EUR) monatlich je Kind für die Zeit vom 1. 3. 2001 bis 30. 6. 2001 auf 695,80 EUR und ab 1. 7. 2001 auf 720 EUR monatlich je Kind. Das Unterhaltsmehrbegehren von monatlich je 3,63 EUR für die Zeit vom 1. 3. 2001 bis 30. 6. 2001 wurde abgewiesen. Das Erstgericht ging von dem wesentlichen Sachverhalt aus, dass der Vater über ein monatliches Einkommen von 93.... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 14 Abs 1 AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (vgl § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 14 Abs 1 AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken vergleiche § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Rec... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 14 Abs 1 AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die vom Rekursgericht als erheblich bezeichnete Rechtsfrage, welche Auswirkungen das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 19. Juni 2002, G 7/02, mit welchem im § 12a FLAG die Wortfolge "und mindert n... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des am 20. 8. 1993 geborenen Philipp und des am 8. 6. 2001 geborenen Tobias war aufgrund einer mit dem Unterhaltssachwalter am 3. 10. 1993 getroffenen Vereinbarung zu Unterhaltsleistungen von monatlich 550 S = 39,97 EUR für Philipp verpflichtet. Er ist für seine einkommenslose Ehefrau und drei weitere Kinder im Alter von 15, 6 und 4 Jahren sorgepflichtig. Auf Antrag des Unterhaltssachwalters erhöhte das Erstgericht den für Philipp ab 8. 6. 2001 monatlich zu l... mehr lesen...
Begründung: Die Kinder Julia und Matthias werden von der Mutter, deren Ehe mit dem Vater am 23. 6. 1998 einvernehmlich geschieden wurde, versorgt und betreut. Der Vater, der unter Berücksichtigung der Sonderzahlungen ein durchschnittliches Monatsnettoeinkommen von EUR 5.232,44 erzielt, verpflichtete sich im Scheidungsvergleich, den Kindern Unterhalt von monatlich jeweils S 8.050 (= EUR 585,02) zu bezahlen. Über Antrag des genannten Amtes für Jugend und Familie als Vertreter der Ki... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 16 Abs 3 AußStrG) - Ausspruch des Rekursgerichts ist der Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 16, Absatz 3, AußStrG) - Ausspruch des Rekursgerichts ist der Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG n... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war infolge des Beschlusses des Erstgerichts vom 15. 11. 1996 verpflichtet, für die im Haushalt der Mutter betreuten Kinder Rebecca und Manfred ab 1. 9. 1996 je 276,16 EUR monatlich an Unterhalt zu zahlen. Im Zeitraum von September 1999 bis August 2000 betrug sein durchschnittliches Nettoeinkommen - unter Abzug von Aufwendungen für die Fahrt zum und vom Arbeitsplatz - 1.803,89 EUR monatlich. Von September 2000 bis August 2001 betrug es 1.692,02 EUR monatlich.... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der mj Nathalie wurde am 6. 6. 1990 einvernehmlich geschieden. Das Kind befindet sich in Pflege und Erziehung der Mutter Elisabeth M*****, die die Familienbeihilfe bezieht. Der Vater, der sonst keine Sorgepflichten hat, wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Villach vom 8. 3. 2002 verpflichtet, ab 1. 10. 2001 einen monatlichen Unterhalt von EUR 425,-- für die Minderjährige zu bezahlen. Dieser Unterhaltsbemessung liegt ein durchschnittliches monatli... mehr lesen...