1 Der Vater und die Mutter der Revisionswerberin waren je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft X, auf der sich ein Wohnhaus befand. Im Jahr 1967 erwarb der Vater das an die Liegenschaft angrenzende Grundstück Y. Dieses Grundstück, auf dem sich ein Schuppen für die Einlagerung von Gartenzubehör befand, wurde von der Familie als Garten genutzt. 2 Mit Schenkungsvertrag auf den Todesfall vom 10. Juli 1986 schenkten die Eltern der Revisionswerberin das im gemeinsamen Eigent... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §843 EStG 1988 §30 Abs1 EStG 1988 §6 Z14 ABGB § 843 heute ABGB § 843 gültig ab 01.01.1812 EStG 1988 § 30b heute ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist einer der 16 Kommanditisten der vermögensverwaltenden X GmbH & Co KG (in der Folge: KG) gewesen, die Eigentümerin von Grundstücken war. Im Dezember 2012 trat der Revisionswerber seinen Kommanditanteil an die Z GmbH ab. 2 Im Abtretungsvertrag vom Dezember 2012 war als Abtretungspreis für den Kommanditanteil des Revisionswerbers der Betrag von 56.854,69 € festgelegt; dazu kam noch eine Besserungszahlung von 2.075,69 €. 3 In dem an die K... mehr lesen...
Index: 00032 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht34 Monopole
Norm: AbgÄG 2012EStG 1988 §30 Abs1StabG 01te 2012
Rechtssatz: In Bezug auf Grund und Boden samt Gebäude erfasst § 30 Abs. 1 EStG 1988 idF ab dem 1. StabG 2012 Sachen gleicher Art wie die noch auf eine Spekulationsfrist abstellende Regelung des § 30 EStG 1988 idF vor dem 1. StabG 2012. Im Rahmen des einheitlichen Grundstücks... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs1EStG 1988 §32 Abs2
Rechtssatz: Beteiligungen an betrieblich tätigen wie auch an bloß vermögensverwaltenden Personengesellschaften gelten ertragsteuerlich nicht als eigene Wirtschaftsgüter, sondern als aliquote Beteiligung an jedem Wirtschaftsgut des Beteiligungsunternehmens (vgl. VwGH 23.1.2019, Ra 2018/13/0052; 21.12.2016, Ra 2015/13/0023; 20.1... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht34 Monopole
Norm: AbgÄG 2012EStG 1988 §124b Z235EStG 1988 §30 Abs1EStG 1988 §32 Abs2
Rechtssatz: Durch die mit dem AbgÄG 2012 eingeführte Regelung des § 32 Abs. 2 EStG 1988 ist - unabhängig von dem in der Inkrafttretensbestimmung des § 124b Z 235 EStG 1988 normierten Zeitpunkt - keine Änderung an der ertragsteuerlichen Beurteilung der Ver... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs1EStG 1988 §32 Abs2UGB §105VwRallg
Rechtssatz: In den zu § 105 UGB idF BGBl. I Nr. 120/2005 ergangenen Erläuterungen zur Regierungsvorlage wurde klargestellt, dass die umfassende Anerkennung der Rechtsfähigkeit der offenen Gesellschaft und der Kommanditgesellschaft "nichts am inneren Aufbau dieser ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber und seine Ehefrau übertrugen eine jeweils zur Hälfte in ihrem Eigentum stehende Liegenschaft (Wohnhaus) mit einem in Form eines Notariatsaktes errichteten „Schenkungsvertrag“ vom 3. Oktober 2016 an ihre gemeinsame Tochter E. Im Gegenzug räumte die Tochter ihren Eltern ein Wohnungsgebrauchsrecht an sämtlichen Räumlichkeiten und ein Fruchtgenussrecht am gesamten Garten und den vorhandenen Obstbäumen ein und verpflichtete sich darüber hinaus, an ihre drei Ges... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §938EStG 1988 §30 Abs1
Rechtssatz: Die zur Anknüpfung an den Tatbestand des § 30 EStG 1988 erforderliche Abgrenzung von entgeltlichen zu unentgeltlichen Geschäften ist auch im Rahmen einer Grundstücksübertragung durch vorweggenommene Erbfolge maßgeblich. European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §938EStG 1988 §30 Abs1
Rechtssatz: Eine gemischte Schenkung liegt vor, wenn die beteiligten Personen einen zum Teil entgeltlichen, zum Teil unentgeltlichen Vertrag schließen wollen (vgl. VwGH 18.2.2021, Ra 2019/15/0052, Rn. 16, mwN). Sie liegt bei einem offenbaren Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleist... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §938EStG 1988 §30 Abs1
Rechtssatz: Bei der gemischten Schenkung müssen sich die Vertragsparteien subjektiv des Charakters der Leistung als unentgeltlich bewusst sein, sie müssen die (teilweise) Unentgeltlichkeit des Rechtsgeschäftes gewollt haben (VwGH 18.2.1999, 97/15/0021, mwN). Das subjektive Element des "Be... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §938EStG 1988 §30 Abs1
Rechtssatz: Der in der bisherigen Rechtsprechung enthaltenen Formulierung, wonach ein unentgeltlicher Erwerb nicht nur bei (reinen) Schenkungen, sondern auch bei gemischten Schenkungen anzunehmen ist (vgl. VwGH 18.2.2021, Ra 2019/15/0052, mwN), liegt die Beurteilung des gemischten Vertrag... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber führte - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - einen Gastgewerbebetrieb (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988) und hatte mit einer Versicherungsgesellschaft diesbezüglich diverse Versicherungsverträge abgeschlossen (Feuerversicherung ua, Gewerbeversicherung). 2 Im Mai 2014 ereignete sich ein Brand, der Teile des Gebäudes und des Inventars beschädigte. Laut sachverständiger Schadensbeschreibung kam es zu einer Teilschädigung ... mehr lesen...
Index: 000001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs1EStG 1988 §30a Abs1StabG 01te 2012VwRallg
Rechtssatz: Der mit dem 1. StabG 2012, BGBl. I Nr. 22/2012, eingeführte besondere Steuersatz des § 30a Abs. 1 EStG 1988 sollte - bei gleichzeitiger Ausdehnung der Steuerpflicht auf alle Immobilienveräußerungen und Schließen der diesbezüglichen Besteuerungslücken - eine G... mehr lesen...
1 Bei der mitbeteiligten Partei, einer im Sinne der §§ 34 ff BAO gemeinnützigen und nach § 4a Abs. 2 Z 3 EStG 1988 spendenbegünstigten Körperschaft im Bereich der Kinder- und Jugendfürsorge, wurde eine Außenprüfung durchgeführt. Der Prüfer stellte fest, die mitbeteiligte Partei habe im Jahr 2013 geerbte Grundstücke veräußert und die Veräußerungserlöse steuerfrei belassen. Die steuerfreie Veräußerung der Grundstücke wäre nur möglich, wenn diese Betriebsvermögen eines unentbehrli... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber veräußerte mit Kaufvertrag vom 15. Februar 2013 eine Liegenschaft, deren eine Hälfte er im Jahr 1983 erworben hatte. Strittig ist, ob der Erwerb der zweiten Liegenschaftshälfte durch den Revisionswerber bereits mit Kaufanbot (samt Zusatzvereinbarungen) vom 8. August 1994 erfolgt ist (Vorliegen wirtschaftlichen Eigentums) und sohin für Zwecke der Immobilienertragsteuer gemäß § 30 EStG 1988 auch für diesen Hälfteanteil von „Altvermögen“ iSd § 30 Abs. 4 EStG ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs1 Z1 litaEStG 1988 §30 Abs4 idF 2012/I/022 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2016/15/0013 E 18. Oktober 2018 RS 1 (hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Ein Grundstück gilt als "am 31. März 2012 nicht steuerverfangen" iSd § 30 Abs. 4 EStG 1988, wenn an diesem Tag die Spekulationsfrist iSd § 30 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 idF vor dem 1. StabG... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist eine Mitunternehmerschaft, deren drei Gesellschafter im streitgegenständlichen Zeitraum gemeinsam Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielten. 2 Im Jahr 2015 wurden mehrere im Miteigentum der drei Gesellschafter stehende Grundstücke des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens veräußert. Der Parteienvertreter zog als Bemessungsgrundlage für die Immobilienertragsteuer den Gesamtkaufpreis der Liegenschaften (verringert um den auf ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §51 Abs2EStG 1988 §30 Abs1 idF 2012/I/112EStG 1988 §6 Z5 idF 2012/I/112UGB §224 Abs2
Rechtssatz: Mit der Formulierung "grundstücksgleiche Rechte" hat sich der Einkommensteuergesetzgeber im Jahr 2012 eines Begriffes bedient, den er damals nicht im EStG 1988, aber im BewG und in § 224 Abs. 2 UGB vorgefunden hat. Zu § 51... mehr lesen...
Index: L65005 Jagd Wild Salzburg20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §383EStG 1988 §30 Abs1 idF 2012/I/0112EStG 1988 §30 Abs1 idF 2012/I/022JagdG Slbg 1993 §11
Rechtssatz: Das Recht zur Eigenjagd gebührt nur bestimmten Grundeigentümern und beinhaltet das Recht, über die Frage der Jagdausübung auf eigenem Grund und Boden selbst zu befinden (vgl. Raschauer... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs1 idF 2012/I/112UGB §224 Abs2
Rechtssatz: Nach Hofians in Straube, UGB, § 224, Seite 440, sind "grundstücksgleiche Rechte" solche, die dem juristischen Begriff des Grundstücks sehr stark angenähert seien, sohin (in Österreich) in erster Linie Baurechte. Nach Hirschler/Sulz/Schaffer in Hirschler (Hrsg), Bilanzrecht (erste und zwe... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §473ABGB §485EStG 1988 §30 Abs1 idF 2012/I/022EStG 1988 §30 Abs1 idF 2012/I/112
Rechtssatz: Bei Grunddienstbarkeiten, wie beispielsweise dem Recht der Zufahrt zum Grundstück über fremde Grundstücke, ist gemäß § 473 ABGB das Recht der Dienstbarkeit mit dem Besitz (Eigentum) eines Grundstücks zu dessen vorteilhaf... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 30. November 2017 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer 2016 fest. Darin berücksichtigte das Finanzamt u. a. Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen. Das Finanzamt führte hiezu aus, der von der Mitbeteiligten geltend gemachte Befreiungstatbestand (Hauptwohnsitz) treffe nicht zu, da die Mitbeteiligte innerhalb der letzten zehn Jahre nicht fünf Jahre ihren Hauptwohnsitz an der betreffenden Liegenschaft gehabt habe. Der anteilige Veräußerungserlös sei abzüglich d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs1EStG 1988 §4 Abs1
Rechtssatz: Was ein eigenständiges Wirtschaftsgut und was Teil eines Wirtschaftsgutes ist, entscheidet sich nach der Verkehrsauffassung. Ein wirtschaftlicher und funktioneller (technischer) Zusammenhang zwischen Wirtschaftsgütern bzw. Teilen von solchen spricht nach der Verkehrsauffassung bisweilen für ein einheitliches Wirtsch... mehr lesen...
1 Zum bisherigen Verfahrensgang - betreffend Einkommensteuer 2010 - ist eingangs auf das Erkenntnis vom 21. Dezember 2016, Ra 2015/13/0023, zu verweisen. 2 Der Mitbeteiligte war in den Streitjahren Geschäftsführer und Gesellschafter (zu 50%, weiterer Gesellschafter und Geschäftsführer war sein Vater) der X GmbH, über deren Vermögen im Februar 2009 der Konkurs eröffnet worden war. Im April 2010 schloss er mit mehreren Gläubigern der X GmbH Vereinbarungen, in denen er sich per... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber erwarb mit Kaufvertrag vom 17.8./6.11.2006 eine Liegenschaft, auf der er in den Jahren 2007/2008 ein Wohnhaus mit insgesamt neun Wohneinheiten und einem Parkdeck errichtete. In der Folge erzielte der Revisionswerber Einkünfte aus der Vermietung dieser Wohnungen und Autoabstellflächen. 2 Mit Vertrag vom 28.4.2012 veräußerte der Revisionswerber 92/801 Anteile an der Liegenschaft, verbunden mit dem Wohnungseigentum an der Wohnung Top 6 sowie am Autoabs... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber erwarb mit Kaufvertrag vom 17.8./6.11.2006 eine Liegenschaft, auf der er in den Jahren 2007/2008 ein Wohnhaus mit insgesamt neun Wohneinheiten und einem Parkdeck errichtete. In der Folge erzielte der Revisionswerber Einkünfte aus der Vermietung dieser Wohnungen und Autoabstellflächen. 2 Mit Vertrag vom 28.4.2012 veräußerte der Revisionswerber 92/801 Anteile an der Liegenschaft, verbunden mit dem Wohnungseigentum an der Wohnung Top 6 sowie am Autoabs... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs1 Z1 litaEStG 1988 §30 Abs4 idF 2012/I/022
Rechtssatz: Ein Grundstück gilt als "am 31. März 2012 nicht steuerverfangen" iSd § 30 Abs. 4 EStG 1988, wenn an diesem Tag die Spekulationsfrist iSd § 30 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 idF vor dem 1. StabG 2012 abgelaufen war (vgl. VfGH 25.9.2015, G 111/2015, Rz 36; ebenso Jakom/Kanduth-Kristen, EStG 2015, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30EStG 1988 §30 Abs1 litaEStG 1988 §30 Abs4 idF 2012/I/022
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entsteht durch den Bau eines Gebäudes auf eigenem Grund und Boden aus Sicht des § 30 EStG 1988 kein neues Wirtschaftsgut. Ein Grundstück, das als unbebaut erworben und auf dem sodann ein Haus errichtet wird, bleibt ungeachte... mehr lesen...
Nach den Ausführungen im angefochtenen Bescheid sei die mitbeteiligte Stiftung (eine eigennützige Stiftung im Sinne des Privatstiftungsgesetzes) für die Jahre 2007 und 2008 zunächst erklärungsgemäß zur Körperschaftsteuer veranlagt worden. Sie habe mit Beteiligungskaufvertrag vom 18. April 2007 einen 25%igen Kommanditanteil an der H. Vermögensverwaltung GmbH & Co K(E)G (im Folgenden nur: KG) veräußert. Die Beteiligung sei durch eine unentgeltliche Zuwendung des Stifters im Dezember... mehr lesen...