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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §843Rechtssatz
Der VwGH hat im Erkenntnis vom 22. Juni 1976, 529/74, ausgesprochen, die Realteilung (Naturalteilung) eines im Miteigentum stehenden Wirtschaftsgutes sei einkommensteuerrechtlich nicht als Tausch anzusehen; es liege - von Fällen eines Spitzenausgleiches und damit des Erwerbes zusätzlicher Grundstücksteile abgesehen - keine Anschaffung bzw. Veräußerung vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022150007.J04Im RIS seit
21.11.2022Zuletzt aktualisiert am
21.11.2022