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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §30 Abs1Rechtssatz
Beteiligungen an betrieblich tätigen wie auch an bloß vermögensverwaltenden Personengesellschaften gelten ertragsteuerlich nicht als eigene Wirtschaftsgüter, sondern als aliquote Beteiligung an jedem Wirtschaftsgut des Beteiligungsunternehmens (vgl. VwGH 23.1.2019, Ra 2018/13/0052; 21.12.2016, Ra 2015/13/0023; 20.12.2016; Ro 2015/15/0020; und 27.2.2014, 2011/15/0082). Befindet sich eine Liegenschaft im wirtschaftlichen Eigentum einer KG, so wird mit der Veräußerung der Beteiligung an der KG durch einen Gesellschafter dessen aliquote Beteiligung an dieser Liegenschaft veräußert (vgl. VwGH 23.1.2019, Ra 2018/13/0052).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020150036.L04Im RIS seit
22.03.2022Zuletzt aktualisiert am
22.03.2022