Nach den Ausführungen im angefochtenen Bescheid sei die mitbeteiligte Stiftung (eine eigennützige Stiftung im Sinne des Privatstiftungsgesetzes) für die Jahre 2007 und 2008 zunächst erklärungsgemäß zur Körperschaftsteuer veranlagt worden. Sie habe mit Beteiligungskaufvertrag vom 18. April 2007 einen 25%igen Kommanditanteil an der H. Vermögensverwaltung GmbH & Co K(E)G (im Folgenden nur: KG) veräußert. Die Beteiligung sei durch eine unentgeltliche Zuwendung des Stifters im Dezember... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs1 idF 2001/I/002; Beachte Besprechung in:SWK 11/2016, S 582-589;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gelten Beteiligungen an betrieblich tätigen Mitunternehmerschaften (Personengesellschaften) ertragsteuerrechtlich nicht als eigene Wirtschaftsgüter, sondern als aliquote Beteiligung an jedem aktiven und... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer wurde eine Prüfung der Aufzeichnungen durchgeführt. Dabei wurde unter anderem festgestellt, dass der Beschwerdeführer im Jahr 1999 aus einem Devisentermingeschäft einen Verlust von 1,108.661 S erzielt und diesen mit positiven Spekulationseinkünften aus Aktienverkäufen ausgeglichen habe. Dazu hielt der Prüfer fest, dass Überschüsse oder Verluste aus privaten Devisentermingeschäften, bei denen der Wille der Vertragsparteien auf einen Gewinn in Form der Kursdif... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer wurde eine Prüfung der Aufzeichnungen durchgeführt. Dabei wurde unter anderem festgestellt, dass der Beschwerdeführer im Jahr 1999 aus einem Devisentermingeschäft einen Verlust von 1,108.661 S erzielt und diesen mit positiven Spekulationseinkünften aus Aktienverkäufen ausgeglichen habe. Dazu hielt der Prüfer fest, dass Überschüsse oder Verluste aus privaten Devisentermingeschäften, bei denen der Wille der Vertragsparteien auf einen Gewinn in Form der Kursdif... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §6;EStG 1988 §30 Abs1 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Dass Geschäfte, bei denen der Wille der Vertragsparteien nur auf die Erzielung von Gewinnen aus Kursdifferenzen gerichtet ist, unter § 30 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 in der Stammfassung zu subsumieren waren, kann nicht aus den Gesetzesmateria... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs1 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Die authentische Interpretation eines Gesetzes kommt durch eine Erklärung in einem kundgemachten Gesetz und nicht durch bloße Äußerungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens zustande (vgl. F. Bydlinski in Rummel3, § 8 Rz 1; Wolff in Klang2, I/1, 109; OGH 13. Juli 1954, 4 Ob 111/54 u.a.).... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §6;EStG 1988 §30 Abs1 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Dass Geschäfte, bei denen der Wille der Vertragsparteien nur auf die Erzielung von Gewinnen aus Kursdifferenzen gerichtet ist, unter § 30 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 in der Stammfassung zu subsumieren waren, kann nicht aus den Gesetzesmateria... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs1 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Die authentische Interpretation eines Gesetzes kommt durch eine Erklärung in einem kundgemachten Gesetz und nicht durch bloße Äußerungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens zustande (vgl. F. Bydlinski in Rummel3, § 8 Rz 1; Wolff in Klang2, I/1, 109; OGH 13. Juli 1954, 4 Ob 111/54 u.a.).... mehr lesen...
Laut Notariatsakt vom 20. Mai 1987 "verkaufte" der Beschwerdeführer seiner damaligen Ehefrau (E.L.) insgesamt sieben Liegenschaften. Nach Scheidung der Ehe klagte der Beschwerdeführer E.L. vor dem Landesgericht für ZRS Wien auf Feststellung der Ungültigkeit dieses Kaufvertrages. Am 28. Oktober 1991 schlossen der Beschwerdeführer und E.L. hierauf den im Folgenden auszugsweise wiedergegebenen gerichtlichen Vergleich: "1.) Der zwischen den Parteien ... in Notariatsform ... abgeschlo... mehr lesen...
Laut Notariatsakt vom 20. Mai 1987 "verkaufte" der Beschwerdeführer seiner damaligen Ehefrau (E.L.) insgesamt sieben Liegenschaften. Nach Scheidung der Ehe klagte der Beschwerdeführer E.L. vor dem Landesgericht für ZRS Wien auf Feststellung der Ungültigkeit dieses Kaufvertrages. Am 28. Oktober 1991 schlossen der Beschwerdeführer und E.L. hierauf den im Folgenden auszugsweise wiedergegebenen gerichtlichen Vergleich: "1.) Der zwischen den Parteien ... in Notariatsform ... abgeschlo... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 13. Juni 1991 erwarben die Beschwerdeführer, ein pensioniertes Arztehepaar, eine Liegenschaft von der im Jahr 1904 geborenen Theodora E. Als Gegenleistung für die Liegenschaft wurde eine Einmalzahlung von S 1,5 Mio., eine lebenslange monatliche Leibrente in Höhe von S 45.000,-- sowie das lebenslängliche unentgeltliche und ungeteilte Wohnungsrecht für Theodora E in dem auf der Liegenschaft befindlichen Einfamilienhaus vereinbart. Die Beschwerdeführer verpflichteten ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/14/0008
Rechtssatz: Ein unentgeltlicher Erwerb ist nicht nur bei einer (reinen) Schenkung, sondern auch bei einer gemischten Schenkung anzunehmen. Eine gemischte Schenkung liegt vor, wenn die beteiligten ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/14/0008
Rechtssatz: Der Umstand, dass der zwischen X und den Abgabepflichtigen abgeschlossene Vertrag als Kaufvertrag bezeichnet wurde, der Erwerb dem Finanzamt in diesem Sinn (somit als Kauf) angezeigt wurde und der Vorgang einkommensteuerrec... mehr lesen...
Wie dem Bericht über eine bei der Beschwerdeführerin durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung zu entnehmen ist, hat die Beschwerdeführerin mit Kaufvertrag vom 20. Mai 1987 mehrere Liegenschaften von ihrem (damaligen) Ehemann J.L. gegen Übernahme der darauf lastenden Schulden erworben. Mit Vergleich vom 28. Oktober 1991 - so der Prüfer weiter - sei vereinbart worden, dass der Kaufvertrag vom 20. Mai 1987 ex tunc für ungültig erklärt werde und die Rückübereignung der Liegenschaften gege... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §938;EStG 1988 §30 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Eine (gemischte) Schenkung kann bei einem offenbaren Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung in Betracht kommen. Ein solches offenbares Missverhältnis liegt dann vor, wenn sich nach Lage des Falles für den einen Teil auf jede... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §938;EStG 1988 §30 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Eine unentgeltliche Übertragung ist nicht nur bei einer (reinen) Schenkung, sondern auch bei einer gemischten Schenkung anzunehmen. Eine solche setzt voraus, dass der Kaufpreis aus privaten Motiven unter dem tatsächlichen Wert liegt. Ei... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §938;BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;EStG 1988 §30 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage, ob die Ehegatten bei Abschluss des Übereignungsgeschäftes (zumindest teilweise) eine Schenkungsabsicht gehabt haben oder tatsächlich einen Kaufvertrag haben schließen wollen, ist eine Tatfra... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte mit seiner damaligen Ehefrau I.S. im Jahr 1978 eine Liegenschaft in Wien, S., zu gleichen Teilen erworben. Der Kaufpreis hatte sich aus einem Barbetrag von 4 Millionen Schilling und einem weiteren in Monatsraten zu 75.000 S zu entrichtenden wertgesicherten Betrag von 27 Millionen Schilling, sowie aus Übernahme einer Hypothekarschuld von 1,209.517 S zusammengesetzt. Der Beschwerdeführer und I.S. erzielten aus der Liegenschaft Einkünfte aus Vermietung und... mehr lesen...
Mit ihrer Einkommensteuererklärung für 1994 erklärte die Beschwerdeführerin neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus der Veräußerung einer Beteiligung "lt. Anlage" in Höhe von 162.589 S. Gleichzeitig beanspruchte sie für diese Einkünfte den Hälftesteuersatz. In der Beilage zur Einkommensteuererklärung schlüsselte sie auf, dass von einem Liquidationserlös von 542.296 S im Jahr 1994 auf die von ihr gehaltenen 91 % der Anteile ein Liquidationserlös(anteil) von 197.396... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte mit seiner damaligen Ehefrau I.S. im Jahr 1978 eine Liegenschaft in Wien, S., zu gleichen Teilen erworben. Der Kaufpreis hatte sich aus einem Barbetrag von 4 Millionen Schilling und einem weiteren in Monatsraten zu 75.000 S zu entrichtenden wertgesicherten Betrag von 27 Millionen Schilling, sowie aus Übernahme einer Hypothekarschuld von 1,209.517 S zusammengesetzt. Der Beschwerdeführer und I.S. erzielten aus der Liegenschaft Einkünfte aus Vermietung und... mehr lesen...
Mit ihrer Einkommensteuererklärung für 1994 erklärte die Beschwerdeführerin neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus der Veräußerung einer Beteiligung "lt. Anlage" in Höhe von 162.589 S. Gleichzeitig beanspruchte sie für diese Einkünfte den Hälftesteuersatz. In der Beilage zur Einkommensteuererklärung schlüsselte sie auf, dass von einem Liquidationserlös von 542.296 S im Jahr 1994 auf die von ihr gehaltenen 91 % der Anteile ein Liquidationserlös(anteil) von 197.396... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §30 Abs4;EStG 1988 §31 idF 1993/818;
Rechtssatz: Wird ein Wirtschaftsgut, etwa ein GesmbH-Anteil, angeschafft und bildet dieser Anteil zusammen mit früher erworbenen GesmbH-Anteilen sodann eine Beteiligung an der GesmbH, welche schließlich zur Gänze veräußert wird, so ist die Ansicht für nicht rechtswidrig zu befinden, dass hi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs1;
Rechtssatz: Auch eine im Zuge einer Liquidation erfolgte Veräußerung erfüllt den Tatbestand der Veräußerung im Sinne des § 30 Abs. 1 EStG 1988. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:1997130007.X01 Im RIS seit 05.05.2003 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §30 Abs4;EStG 1988 §31 idF 1993/818;
Rechtssatz: Wird ein Wirtschaftsgut, etwa ein GesmbH-Anteil, angeschafft und bildet dieser Anteil zusammen mit früher erworbenen GesmbH-Anteilen sodann eine Beteiligung an der GesmbH, welche schließlich zur Gänze veräußert wird, so ist die Ansicht für nicht rechtswidrig zu befinden, dass hi... mehr lesen...
Die Eltern des Beschwerdeführers waren je zur Hälfte Eigentümer der Grundstücke 3505/1, 3507 und 3508 einer näher bezeichneten KG im Gesamtausmaß von 6.144 m2. Gemeinsam mit anderen Grundstücks(mit)eigentümern schlossen sie im September/Oktober 1997 eine Vereinbarung (Parzellierungsübereinkommen/Widmungsvertrag), wonach einzelne Trennflächen der Grundstücke der Vertragsparteien unter Zugrundelegung eines Teilungsplanes zu dem neu geschaffenen Grundstück 3519 zusammengelegt wurden. Wei... mehr lesen...
Die Eltern des Beschwerdeführers waren je zur Hälfte Eigentümer der Grundstücke 3505/1, 3507 und 3508 einer näher bezeichneten KG im Gesamtausmaß von 6.144 m2. Gemeinsam mit anderen Grundstücks(mit)eigentümern schlossen sie im September/Oktober 1997 eine Vereinbarung (Parzellierungsübereinkommen/Widmungsvertrag), wonach einzelne Trennflächen der Grundstücke der Vertragsparteien unter Zugrundelegung eines Teilungsplanes zu dem neu geschaffenen Grundstück 3519 zusammengelegt wurden. Wei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Ein Tausch ist ein Anschaffungs- und ein Veräußerungsgeschäft zugleich. Erfolgt hingegen die Realteilung eines im Miteigentum stehenden Wirtschaftsgutes, gelten abgabenrechtlich die Regeln des Tausches nicht. Eine Anschaffung und Veräußerung liegt, soweit kein Spitzenausgleich geleistet wird, nicht vor (Hinweis E VS 22. Jun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Sinn und Zweck des Parzellierungsübereinkommens war (nach dessen ausdrücklichem Wortlaut) die bessere Gestaltung von Bauland, wozu es nötig war, einzelne Teilflächen zu tauschen. Ob dazu zivilrechtlich zunächst Miteigentum begründet und dieses in der Folge geteilt wird, oder ob zwischen den Eigentümern der benachbarten Grun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Ein Tausch ist ein Anschaffungs- und ein Veräußerungsgeschäft zugleich. Erfolgt hingegen die Realteilung eines im Miteigentum stehenden Wirtschaftsgutes, gelten abgabenrechtlich die Regeln des Tausches nicht. Eine Anschaffung und Veräußerung liegt, soweit kein Spitzenausgleich geleistet wird, nicht vor (Hinweis E VS 22. Jun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Sinn und Zweck des Parzellierungsübereinkommens war (nach dessen ausdrücklichem Wortlaut) die bessere Gestaltung von Bauland, wozu es nötig war, einzelne Teilflächen zu tauschen. Ob dazu zivilrechtlich zunächst Miteigentum begründet und dieses in der Folge geteilt wird, oder ob zwischen den Eigentümern der benachbarten Grun... mehr lesen...