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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §938Rechtssatz
Die zur Anknüpfung an den Tatbestand des § 30 EStG 1988 erforderliche Abgrenzung von entgeltlichen zu unentgeltlichen Geschäften ist auch im Rahmen einer Grundstücksübertragung durch vorweggenommene Erbfolge maßgeblich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2020150015.J07Im RIS seit
06.05.2022Zuletzt aktualisiert am
06.05.2022