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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §3 Abs1 Z10;Rechtssatz
Das Gesetz stellt nicht darauf ab, ob in- oder ausländische Arbeitskräfte bei der Errichtung einer Anlage eingesetzt sind. Ebensowenig steht die Mitwirkung ausländischer Unternehmen der Steuerbegünstigung entgegen. Die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988 setzt lediglich voraus, dass - soweit nicht ein Fall von Personalgestellung vorliegt - der inländische bzw. diesem gleichgestellte Arbeitgeber im Ausland eine Anlage errichtet und zu diesem Zweck seine Arbeitnehmer einsetzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000140105.X01Im RIS seit
31.12.2004