RS Vwgh 2004/11/17 2000/14/0105

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Veröffentlicht am 17.11.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §3 Abs1 Z10;

Rechtssatz

Das Gesetz stellt nicht darauf ab, ob in- oder ausländische Arbeitskräfte bei der Errichtung einer Anlage eingesetzt sind. Ebensowenig steht die Mitwirkung ausländischer Unternehmen der Steuerbegünstigung entgegen. Die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988 setzt lediglich voraus, dass - soweit nicht ein Fall von Personalgestellung vorliegt - der inländische bzw. diesem gleichgestellte Arbeitgeber im Ausland eine Anlage errichtet und zu diesem Zweck seine Arbeitnehmer einsetzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000140105.X01

Im RIS seit

31.12.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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