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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §3 Abs1 Z6;Rechtssatz
Die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs 1 Z 6 EStG 1988 kommt nur in Frage, wenn die zweckgebundenen zur Verfügung gestellten Mittel auf Grund gesetzlicher Ermächtigung gewährt werden. Eine zweckwidrige Verwendung schließt die Steuerfreiheit aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000150153.X03Im RIS seit
19.01.2005