RS Vwgh 1996/11/20 96/15/0015

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Veröffentlicht am 20.11.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §27 Abs1 Z1;
KStG 1966 §8 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/15/0016 Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/15/0013 E 29. Jänner 1998 96/15/0017 E 20. November 1996

Rechtssatz

Durch das Aufdecken einer verdeckten Gewinnausschüttung sollen die durch ein Gesellschaftsverhältnis veranlaßten Vermögensänderungen einer Körperschaft bei Ermittlung des steuerlichen Gewinnes ausgeschieden werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996150015.X11

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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