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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Nicht relevant für die Frage, ob "sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses" iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 gegeben sind, ist jenes "Unternehmerwagnis", das ein Geschäftsführer aufgrund seiner Beteiligung trägt, hängt doch dieses Wagnis primär nicht mit den Einkünften aus der Geschäftsführung, sondern mit der Beteiligung und den daraus resultierenden Einkünften aus Kapitalvermögen zusammen (Hinweis E 24.1.1990, 86/13/0162).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996150094.X02Im RIS seit
07.06.2001