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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
AIFMG 2013Rechtssatz
Die Grundregel für die steuerliche Behandlung von Einkünften eines Kapitalanlagefonds sowie eines Alternativen Investmentfonds iSd AIFMG 2013 ausgenommen AIF in Immobilien ergibt sich aus § 186 Abs. 1 und 2 InvFG 2011. Demnach sind die vom Kapitalanlagefonds bzw. Alternativen Investmentfonds iSd AIFMG 2013 erzielten Einkünfte direkt den Anteilsinhabenden (Investoren) zuzurechnen. Die Gebilde iSd § 186 Abs. 1 InvFG 2011 sind keine Körperschaftsteuersubjekte; die von ihnen erwirtschafteten Gewinne werden nur auf der Ebene der Anteilinhabenden besteuert. Das Gesetz regelt sohin die ertragsteuerliche Behandlung von Kapitalanlagefonds sowie Alternativen Investmentfonds iSd AIFMG 2013 in Anlehnung an Grundsätze des Durchgriffs- bzw. Transparenzprinzips.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021150003.J05Im RIS seit
19.09.2022Zuletzt aktualisiert am
19.09.2022