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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §24 Abs1 litdRechtssatz
Sind der ausländischen Struktur das "Stiftungsvermögen" und die daraus generierten Einkünfte nicht zuzurechnen, kommt ihr auch keine "Abschirmwirkung" zu (vgl. Schuch/Hammer, Ausländische Strukturen und vergleichbare Strukturen im österreichischen Abgabenrecht, in Cerha/Haunold/Huemer/Schuch/Wiedermann (Hrsg.), Stiftungsbesteuerung, Wien 2011, 211).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2011130003.X02Im RIS seit
29.01.2021Zuletzt aktualisiert am
01.02.2021