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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §15;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/07/16 96/14/0033 1Stammrechtssatz
Es entspricht dem gesetzlichen Konzept des § 26 Z 5 EStG 1988, daß ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis auch dann vorliegt, wenn der Arbeitgeber nicht die Beförderungen zwischen Wohnung und Arbeitstätte vornimmt oder besorgt, sondern dem Arbeitnehmer für die Zurücklegung dieser Strecke ein Kraftfahrzeug zur Verfügung stellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996150246.X02Im RIS seit
20.11.2000