RS Vwgh 1998/4/23 96/15/0246

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.04.1998
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §26 Z5;

Rechtssatz

Wenn Förster auf der Fahrt zwischen ihrer Wohnung und dem ihnen zugewiesenen Revier im Fall einer entsprechenden Wahrnehmung ihre berufliche Tätigkeit zu entfalten haben, befinden sie sich während der Fahrt in beruflichem Einsatz und nehmen - in der Art eines Bereitschaftsdienstes - dienstliche Aufgaben wahr. Solcherart stellt aber weder die Beförderung durch den Arbeitgeber auf derartige Fahrten noch die Überlassung eines Arbeitgeberfahrzeuges für derartige Fahrten einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996150246.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten