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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §10 Abs2 Z5;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/15/0100 E 25. Jänner 1995 VwSlg 6967 F/1995 RS 2Stammrechtssatz
Im Erwerb des größten Teiles des Klientenstockes eines Steuerberaters ist der für den Betriebserwerb ausschlaggebende Umstand zu sehen. Diesfalls liegt ein bloßer Unternehmerwechsel vor, in welchem Fall die investitionsfördernde steuerliche Begünstigung gemäß § 10 EStG 1972 nicht zum Tragen kommen soll (Hinweis: E 16.6.1987, 86/14/0181).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1995150063.X02Im RIS seit
08.04.2002