RS Vwgh 2001/11/22 98/15/0157

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Veröffentlicht am 22.11.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §2 Abs4;
EStG 1988 §23 Z2;
EStG 1988 §24 Abs1 Z1;
EStG 1988 §37;
KStG 1988 §7 Abs3;

Rechtssatz

Wie der Betrieb muss auch der Teil"betrieb" beim Veräußerer eine Betätigung darstellen, die für sich zu betrieblichen Einkünften führt. Gegenstände, die im Wege eine Vermögensverwaltung bewirtschaftet werden, die aber beispielsweise bei Körperschaften iSd § 7 Abs 3 KStG oder bei Mitunternehmerschaften iSd § 23 Z 2 wegen einer anderen betrieblichen Tätigkeit (Hinweis ErlRV und Ausschussbericht zu § 2 Abs 4 EStG idF StRG 1993, ÖStZ 1994, 8) dem Betriebsvermögen angehören, bilden daher keinen Teilbetrieb.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998150157.X06

Im RIS seit

08.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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