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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs4;Rechtssatz
Wie der Betrieb muss auch der Teil"betrieb" beim Veräußerer eine Betätigung darstellen, die für sich zu betrieblichen Einkünften führt. Gegenstände, die im Wege eine Vermögensverwaltung bewirtschaftet werden, die aber beispielsweise bei Körperschaften iSd § 7 Abs 3 KStG oder bei Mitunternehmerschaften iSd § 23 Z 2 wegen einer anderen betrieblichen Tätigkeit (Hinweis ErlRV und Ausschussbericht zu § 2 Abs 4 EStG idF StRG 1993, ÖStZ 1994, 8) dem Betriebsvermögen angehören, bilden daher keinen Teilbetrieb.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998150157.X06Im RIS seit
08.04.2002