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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §24 Abs1 Z2;Rechtssatz
Die Aufgabe des Betriebes setzt auf jeden Fall einen einheitlichen Vorgang voraus, durch den zumindest die wesentlichen Grundlagen des Betriebes an dritte Personen oder ins Privatvermögen des Betriebsinhabers übergehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1997130195.X01Im RIS seit
03.07.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013