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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §23;Rechtssatz
Ein Teilbetrieb ist ein organisch in sich geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil eines Gewerbebetriebes, der es vermöge seiner Geschlossenheit ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen (Hinweis E 18. Dezember 1997, 96/15/0140).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998150157.X04Im RIS seit
08.04.2002