RS Vwgh 1994/7/27 94/13/0122

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Veröffentlicht am 27.07.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §24;
BAO §299;
EStG 1972 §23 Z2;
EStG 1988 §23 Z2;

Rechtssatz

Ein Aufhebungsbescheid gemäß § 299 BAO ist lediglich ein Bescheid kassatorischer Art (Hinweis E 4.7.1990, 89/15/0133), mit welchem somit weder ausgesprochen wird, für welchen Zeitraum bestimmte Personen als Mitgesellschafter behandelt werden, noch, in welchem Ausmaß sie am Vermögen bzw Gewinn oder Verlust einer Mitunternehmerschaft beteiligt sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994130122.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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