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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;Rechtssatz
Der Grund für die längere Dauer der Reise (Erlangung eines günstigeren Flugtarifs) und die allenfalls dadurch eröffnete Möglichkeit, zahlreiche allgemein interessierende Programmpunkte in das Reiseprogramm aufzunehmen, ändert nichts an der durch das entstandene Mischprogramm gegebenen privaten Mitveranlassung der Reise.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992140133.X02Im RIS seit
18.01.2001