RS Vwgh 1996/7/16 92/14/0133

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Veröffentlicht am 16.07.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Der Grund für die längere Dauer der Reise (Erlangung eines günstigeren Flugtarifs) und die allenfalls dadurch eröffnete Möglichkeit, zahlreiche allgemein interessierende Programmpunkte in das Reiseprogramm aufzunehmen, ändert nichts an der durch das entstandene Mischprogramm gegebenen privaten Mitveranlassung der Reise.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992140133.X02

Im RIS seit

18.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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