Entscheidungen zu § 20 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

2.749 Dokumente

Entscheidungen 1.291-1.320 von 2.749

RS Vwgh 2000/9/22 98/15/0111

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Dass die Reise für die Berufstätigkeit von Nutzen sein konnte, genügt noch nicht, um sie als durch den Beruf veranlasst zu sehen (Hinweis E 17.10.1989, 86/14/0100). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1998150111.X04 Im RIS seit 18... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.2000

RS Vwgh 2000/9/22 98/15/0111

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Gem § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 sind Aufwendungen für die Lebensführung ausdrücklich auch dann nicht abzugsfähig, wenn sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Es reicht daher für die Abzugsfähigkeit nicht aus, dass einem Lehrer seitens des Landesschulrates be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.2000

RS Vwgh 2000/9/22 98/15/0111

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/14/0211 E 20. Dezember 1994 RS 3(hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Kosten für Auslandsreisen eines Steuerpflichtigen sind Aufwendungen der Lebensführung iSd § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1972, es sei denn, es liegen die folgenden kumulativ z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.2000

RS Vwgh 2000/9/22 98/15/0111

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/14/0133 E 16. Juli 1996 RS 1 Stammrechtssatz Kosten von Reisen, deren Gegenstand ein sogenanntes Mischprogramm ist, sind in den Bereich der privaten Lebensführung zu verweisen (Hinweis E 26.1.1993, 88/14/0108). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.2000

RS Vwgh 2000/9/22 98/15/0111

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die freiwillige Begleitung der Schüler auf einer Studienreise (hier nach Japan) durch einen Lehrer ist nicht überwiegend beruflich veranlasst. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1998150111.X06 Im RIS seit 18.01.2001 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.2000

RS Vwgh 2000/9/22 98/15/0111

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/14/0171 E 18. März 1992 RS 1 Stammrechtssatz Bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, muß ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden (Hinweis E 21.10.1986, 86/14/0031). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.2000

RS Vwgh 2000/9/22 98/15/0111

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Dass die Reise für die Berufstätigkeit von Nutzen sein konnte, genügt noch nicht, um sie als durch den Beruf veranlasst zu sehen (Hinweis E 17.10.1989, 86/14/0100). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1998150111.X04 Im RIS seit 18... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.2000

TE Vwgh Erkenntnis 2000/8/2 94/13/0259

Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, wies in seiner der Einkommensteuererklärung für 1992 angeschlossenen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung unter der Position Werbung einen als solchen bezeichneten werbeähnlichen Aufwand in Höhe von rund S 95.000,-- aus. Über Vorhalt des Finanzamtes, unter anderem diesen werbeähnlichen Aufwand zu detaillieren und die Kosten aufgegliedert darzustellen, gliederte der Beschwerdeführer den Betrag in Werbeaufwand in Form von Bewirtungsspesen (rund S 75.000,--... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.08.2000

TE Vwgh Erkenntnis 2000/8/2 97/13/0096

Der Beschwerdeführer ist Handelsvertreter und erklärte im Streitjahr Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von zwei verschiedenen Arbeitgebern. Gegen den Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr erhob der Beschwerdeführer Berufung, in welcher er sich dagegen wandte, dass das Finanzamt bei der Besteuerung der Krankengeldbezüge den im § 69 Abs. 2 EStG 1988 genannten Betrag von S 230,-- täglich nicht als Freibetrag berücksichtigt hatte. Dieser be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.08.2000

TE Vwgh Erkenntnis 2000/8/2 94/13/0259

Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, wies in seiner der Einkommensteuererklärung für 1992 angeschlossenen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung unter der Position Werbung einen als solchen bezeichneten werbeähnlichen Aufwand in Höhe von rund S 95.000,-- aus. Über Vorhalt des Finanzamtes, unter anderem diesen werbeähnlichen Aufwand zu detaillieren und die Kosten aufgegliedert darzustellen, gliederte der Beschwerdeführer den Betrag in Werbeaufwand in Form von Bewirtungsspesen (rund S 75.000,--... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.08.2000

TE Vwgh Erkenntnis 2000/8/2 97/13/0096

Der Beschwerdeführer ist Handelsvertreter und erklärte im Streitjahr Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von zwei verschiedenen Arbeitgebern. Gegen den Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr erhob der Beschwerdeführer Berufung, in welcher er sich dagegen wandte, dass das Finanzamt bei der Besteuerung der Krankengeldbezüge den im § 69 Abs. 2 EStG 1988 genannten Betrag von S 230,-- täglich nicht als Freibetrag berücksichtigt hatte. Dieser be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.08.2000

RS Vwgh 2000/8/2 94/13/0259

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Aufwendungen zur im weitesten Sinn Kontaktpflege, somit letztlich zur Herstellung einer gewissen positiven Einstellung zum "Werbenden" können nur als werbeähnlicher und somit iSd § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 nicht abzugsfähiger Aufwand beurteilt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.08.2000

RS Vwgh 2000/8/2 94/13/0259

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/13/0176 E 3. Juni 1992 VwSlg 6677 F/1992 RS 1 Stammrechtssatz Die in § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 vorgesehene Ausnahme von dem grundsätzlichen Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben ist von dem der Partei obliegenden NACHWEIS von zwei Voraussetzungen - Werbungszweck und erhe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.08.2000

RS Vwgh 2000/8/2 97/13/0096

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Die vom Gesetzgeber geschaffene Ausnahme vom Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen im Falle eines damit verbundenen Werbezweckes bezieht sich nur auf Bewirtungsspesen und nicht auch auf andere Repräsentationsaufwendungen, zu denen etwa auch Geschenke gehören (Hinweis E 24.11.1999, 96/13/0115; E 3.5.2000, 98/13/0198). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.08.2000

RS Vwgh 2000/8/2 94/13/0259

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Lediglich hinsichtlich Bewirtungsspesen - mit der Folge einer allfälligen Anerkennung als Betriebsausgaben - kann ein Nachweis erbracht werden, dass sie der Werbung dienen. Alle anderen Repräsentationsaufwendungen sind nach § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 jedenfalls vom Abzug ausgeschlossen (Hinweis E 3.5.2000, 98/13/... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.08.2000

RS Vwgh 2000/8/2 94/13/0259

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Da unter dem Begriff "Werbung" ganz allgemein im Wesentlichen eine Produktinformation oder Leistungsinformation zu verstehen ist, hätte der abgabepflichtige Rechtsanwalt darzutun gehabt, inwiefern er anlässlich der Bewirtungen jeweils eine auf seine berufliche Tätigkeit bezogene Leistungsinformation geboten habe. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.08.2000

RS Vwgh 2000/8/2 94/13/0259

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Aufwendungen zur im weitesten Sinn Kontaktpflege, somit letztlich zur Herstellung einer gewissen positiven Einstellung zum "Werbenden" können nur als werbeähnlicher und somit iSd § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 nicht abzugsfähiger Aufwand beurteilt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.08.2000

RS Vwgh 2000/8/2 94/13/0259

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/13/0176 E 3. Juni 1992 VwSlg 6677 F/1992 RS 1 Stammrechtssatz Die in § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 vorgesehene Ausnahme von dem grundsätzlichen Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben ist von dem der Partei obliegenden NACHWEIS von zwei Voraussetzungen - Werbungszweck und erhe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.08.2000

RS Vwgh 2000/8/2 97/13/0096

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Die vom Gesetzgeber geschaffene Ausnahme vom Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen im Falle eines damit verbundenen Werbezweckes bezieht sich nur auf Bewirtungsspesen und nicht auch auf andere Repräsentationsaufwendungen, zu denen etwa auch Geschenke gehören (Hinweis E 24.11.1999, 96/13/0115; E 3.5.2000, 98/13/0198). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.08.2000

RS Vwgh 2000/8/2 94/13/0259

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Lediglich hinsichtlich Bewirtungsspesen - mit der Folge einer allfälligen Anerkennung als Betriebsausgaben - kann ein Nachweis erbracht werden, dass sie der Werbung dienen. Alle anderen Repräsentationsaufwendungen sind nach § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 jedenfalls vom Abzug ausgeschlossen (Hinweis E 3.5.2000, 98/13/... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.08.2000

RS Vwgh 2000/8/2 94/13/0259

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Da unter dem Begriff "Werbung" ganz allgemein im Wesentlichen eine Produktinformation oder Leistungsinformation zu verstehen ist, hätte der abgabepflichtige Rechtsanwalt darzutun gehabt, inwiefern er anlässlich der Bewirtungen jeweils eine auf seine berufliche Tätigkeit bezogene Leistungsinformation geboten habe. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.08.2000

TE Vwgh Erkenntnis 2000/7/19 94/13/0145

Der Beschwerdeführer ist Schauspieler und Regisseur. Mit dem angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde im Zusammenhang mit der Veranlagung des Beschwerdeführers zur Einkommensteuer 1992 im Instanzenzug die Anerkennung von geltend gemachten Ausgaben für die Anschaffung von Literatur und Schallplatten ("CD's") im Ausmaß von rund S 4.500,--. Dies im Wesentlichen mit der Begründung: , Aufwendungen für Werke, die auch bei nicht in der Berufssparte des Steuerpflichtigen tätigen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.07.2000

TE Vwgh Erkenntnis 2000/7/19 94/13/0145

Der Beschwerdeführer ist Schauspieler und Regisseur. Mit dem angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde im Zusammenhang mit der Veranlagung des Beschwerdeführers zur Einkommensteuer 1992 im Instanzenzug die Anerkennung von geltend gemachten Ausgaben für die Anschaffung von Literatur und Schallplatten ("CD's") im Ausmaß von rund S 4.500,--. Dies im Wesentlichen mit der Begründung: , Aufwendungen für Werke, die auch bei nicht in der Berufssparte des Steuerpflichtigen tätigen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.07.2000

RS Vwgh 2000/7/19 94/13/0145

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0202 E 24. November 1999 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Abgrenzung beruflich bedingter Aufwendungen von den Kosten der Lebensführung ist eine typisierende Betrachtungsweise derart anzuwenden, dass nicht die konkrete tatsächliche Nutzung, sondern die typischerweise zu vermutende Nu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.07.2000

RS Vwgh 2000/7/19 94/13/0145

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0198 E 10. September 1998 RS 4 Stammrechtssatz Mit Tonträgern wird ein Teil des Kulturlebens wiedergegeben. Daraus wird deutlich, daß diese Tonträger auch - und zwar nicht nur in völlig untergeordnetem Ausmaß - die private Lebensführung betreffen. Die Aufwendungen für die Anscha... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.07.2000

RS Vwgh 2000/7/19 94/13/0145

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0202 E 24. November 1999 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Abgrenzung beruflich bedingter Aufwendungen von den Kosten der Lebensführung ist eine typisierende Betrachtungsweise derart anzuwenden, dass nicht die konkrete tatsächliche Nutzung, sondern die typischerweise zu vermutende Nu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.07.2000

RS Vwgh 2000/7/19 94/13/0145

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0198 E 10. September 1998 RS 4 Stammrechtssatz Mit Tonträgern wird ein Teil des Kulturlebens wiedergegeben. Daraus wird deutlich, daß diese Tonträger auch - und zwar nicht nur in völlig untergeordnetem Ausmaß - die private Lebensführung betreffen. Die Aufwendungen für die Anscha... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.07.2000

TE Vwgh Erkenntnis 2000/6/27 2000/14/0096

Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtungen der angefochtenen Bescheide ist Folgendes zu entnehmen: Die Beschwerdeführerin ist seit vielen Jahren Lehrerin an einer kaufmännischen Berufsschule, wobei sie im Jahr 1997 eine zweite Lehramtsprüfung für den Gegenstand "Deutsch und Kommunikation" abgelegt hat. In den Streitjahren besuchte sie neben verschiedenen Vorbereitungslehrgängen zur Lehramtsprüfung auch mehrere Kurse für neurolinguistisches Programmieren (NLP).... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.2000

TE Vwgh Erkenntnis 2000/6/27 95/14/0083

Der Beschwerdeführer betreibt eine Tischlerei und ermittelt den Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG. Im Zuge einer die Jahre 1988 bis 1990 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer unter anderem unter Tz 26 des Betriebsprüfungsberichtes fest, dass in dem auch teilweise (bis 1989 zu 53 %, ab 1990 zu 38 %) betrieblich genutzten Wohngebäude des Beschwerdeführers in P insofern eine Nutzungsänderung eingetreten sei, als ab Jänner 1990 der im Erdgeschoß des Gebäudes gelegene Büror... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.2000

TE Vwgh Erkenntnis 2000/6/27 98/14/0198

Die Beschwerdeführerin bezog im Jahr 1996 aus dem Betrieb eines Botendienstes Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die von ihr geltend gemachten anteiligen Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer wurden weder als Betriebsausgaben noch wurde die darauf entfallende Umsatzsteuer als vorsteuerabzugsfähig anerkannt; ebenso wurde den Abschreibungen für einen dort befindlichen Schreibtisch und einen Schrank die einkommensteuerliche Wirksamkeit versagt. Unbestritten wird das ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.2000

Entscheidungen 1.291-1.320 von 2.749

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