RS Vwgh 2000/9/22 98/15/0111

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Veröffentlicht am 22.09.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z9;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
EStG 1988 §4 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/14/0171 E 18. März 1992 RS 1

Stammrechtssatz

Bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, muß ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden (Hinweis E 21.10.1986, 86/14/0031).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998150111.X01

Im RIS seit

18.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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