Entscheidungen zu § 20 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1.261-1.290 von 2.749

TE Vwgh Erkenntnis 2000/9/26 94/13/0262

Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, wies in seiner der Einkommensteuererklärung für 1991 neben einer Bilanz angeschlossenen Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position "Anbahnungsspesen, Klientenbetreuung" Aufwendungen in Höhe von rund S 62.000,-- aus. Über Vorhalt des Finanzamtes, unter anderem hinsichtlich dieser Position eine genaue Aufgliederung einzureichen, legte der Beschwerdeführer Kopien der Konten und der entsprechenden Belege in Form von Restaurantrechnungen und Rech... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.09.2000

RS VwGH Erkenntnis 2000/09/26 94/13/0171

Rechtssatz: Die in § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 vorgesehene Ausnahme von dem grundsätzlichen Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben ist von dem der Partei obliegenden Nachweis zweier Voraussetzungen - Werbezweck und erhebliches Überwiegen der betrieblichen oder beruflichen Veranlassung - abhängig. Eine bloße Glaubhaftmachung dieser Voraussetzungen reicht für die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen (Ausgaben) nicht aus. Die vom Gesetzgeber geschaffene Ausnahme vo... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 26.09.2000

RS Vwgh 2000/9/26 97/13/0238

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0198 E 10. September 1998 RS 5 (Hier: Der Abgabepflichtige ist Journalist und Redakteur) Stammrechtssatz Aufwendungen für Tageszeitungen sind in der Regel nicht abzugsfähig (Hinweis E 28.4.1987, 86/14/0169; E 16.4.1991,90/14/0043). Bei Personen, deren Berufsausübung unter berufs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.09.2000

RS Vwgh 2000/9/26 94/13/0260

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0198 E 3. Mai 2000 RS 2 Stammrechtssatz Lediglich hinsichtlich von Bewirtungsspesen kann ein Nachweis erbracht werden, dass sie der Werbung dienen. Alle anderen Repräsentationsaufwendungen, zu denen zweifellos diverse Geschenke und Einladungen zu Theaterveranstaltungen und Konzertveranstaltungen gehöre... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.09.2000

RS Vwgh 2000/9/26 94/13/0262

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/13/0259 E 2. August 2000 RS 3 Stammrechtssatz Aufwendungen zur im weitesten Sinn Kontaktpflege, somit letztlich zur Herstellung einer gewissen positiven Einstellung zum "Werbenden" können nur als werbeähnlicher und somit iSd § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 nicht abzugsfähiger Aufwand beurteilt werden. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.09.2000

RS Vwgh 2000/9/26 94/13/0171

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/15/0104 E 29. Juni 1995 RS 8 (hier nur erster und letzter Satz). Stammrechtssatz Aufwendungen für Arbeitskleidung, soweit es sich nicht um typische Berufskleidung, sondern um sogenannte bürgerliche Kleidung (zB Zivilanzüge, Straßenanzüge, weiße Hemden) handelt, die von Dienstnehmern überdi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.09.2000

RS Vwgh 2000/9/26 94/13/0260

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/13/0176 E 3. Juni 1992 VwSlg 6677 F/1992 RS 1 Stammrechtssatz Die in § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 vorgesehene Ausnahme von dem grundsätzlichen Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben ist von dem der Partei obliegenden NACHWEIS von zwei Voraussetzungen - Werbungszweck und erhe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.09.2000

RS Vwgh 2000/9/26 94/13/0171

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Bei Bewirtungsaufwand sowohl zur Kontaktpflege als auch zur Erlangung des Wohlwollens von Mitarbeitern handelt es sich lediglich um werbeähnlichen und somit nach § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 nicht abzugsfähigen Aufwand. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1994130171.X02 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.09.2000

RS Vwgh 2000/9/26 94/13/0260

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Das alleinige Erfordernis eines unmittelbaren Zusammenhanges mit zumindest angestrebten Geschäftsabschlüssen, wie es in der Literatur (Doralt, EStG-Kommentar, § 20 Tz 92 und RdW 1988, 436, sowie Nolz, ÖStZ 1976, 143) als zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungsspesen ausreichend angeführt wird, findet im Gesetz keine Deckung,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.09.2000

RS Vwgh 2000/9/26 94/13/0262

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/13/0171 E 26. September 2000 RS 1 (hier nur der letzte Satz) Stammrechtssatz Die in § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 vorgesehene Ausnahme von dem grundsätzlichen Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben ist von dem der Partei obliegenden Nachweis zweier Voraussetzungen - Werbezwec... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.09.2000

RS Vwgh 2000/9/26 94/13/0262

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/13/0176 E 3. Juni 1992 VwSlg 6677 F/1992 RS 1 Stammrechtssatz Die in § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 vorgesehene Ausnahme von dem grundsätzlichen Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben ist von dem der Partei obliegenden NACHWEIS von zwei Voraussetzungen - Werbungszweck und erhe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.09.2000

RS Vwgh 2000/9/26 98/13/0092

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Unter dem Begriff Werbung ist ganz allgemein im Wesentlichen eine Produktinformation oder Leistungsinformation zu verstehen (Hinweis E 2.8.2000, 94/13/0259). Es ist damit ausreichend, wenn der Steuerpflichtige dartut, dass er anlässlich der Bewirtungen jeweils eine auf seine berufliche Tätigkeit bezogene Leistungsinformation geb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.09.2000

RS Vwgh 2000/9/26 97/13/0238

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Bei Bestehen eines entgeltwerten Charakters von Bewirtungen zur Informationsbeschaffung kommt das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 nicht zum Tragen (Hinweis E 16.2.2000, 95/15/0050). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1997130238.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.09.2000

RS Vwgh 2000/9/26 97/13/0238

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0198 E 10. September 1998 RS 5 (Hier: Der Abgabepflichtige ist Journalist und Redakteur) Stammrechtssatz Aufwendungen für Tageszeitungen sind in der Regel nicht abzugsfähig (Hinweis E 28.4.1987, 86/14/0169; E 16.4.1991,90/14/0043). Bei Personen, deren Berufsausübung unter berufs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.09.2000

RS Vwgh 2000/9/26 94/13/0260

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0198 E 3. Mai 2000 RS 2 Stammrechtssatz Lediglich hinsichtlich von Bewirtungsspesen kann ein Nachweis erbracht werden, dass sie der Werbung dienen. Alle anderen Repräsentationsaufwendungen, zu denen zweifellos diverse Geschenke und Einladungen zu Theaterveranstaltungen und Konzertveranstaltungen gehöre... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.09.2000

RS Vwgh 2000/9/26 94/13/0262

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/13/0259 E 2. August 2000 RS 3 Stammrechtssatz Aufwendungen zur im weitesten Sinn Kontaktpflege, somit letztlich zur Herstellung einer gewissen positiven Einstellung zum "Werbenden" können nur als werbeähnlicher und somit iSd § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 nicht abzugsfähiger Aufwand beurteilt werden. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.09.2000

RS Vwgh 2000/9/26 94/13/0260

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/13/0176 E 3. Juni 1992 VwSlg 6677 F/1992 RS 1 Stammrechtssatz Die in § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 vorgesehene Ausnahme von dem grundsätzlichen Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben ist von dem der Partei obliegenden NACHWEIS von zwei Voraussetzungen - Werbungszweck und erhe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.09.2000

RS Vwgh 2000/9/26 94/13/0171

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Bei Bewirtungsaufwand sowohl zur Kontaktpflege als auch zur Erlangung des Wohlwollens von Mitarbeitern handelt es sich lediglich um werbeähnlichen und somit nach § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 nicht abzugsfähigen Aufwand. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1994130171.X02 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.09.2000

RS Vwgh 2000/9/26 94/13/0260

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Das alleinige Erfordernis eines unmittelbaren Zusammenhanges mit zumindest angestrebten Geschäftsabschlüssen, wie es in der Literatur (Doralt, EStG-Kommentar, § 20 Tz 92 und RdW 1988, 436, sowie Nolz, ÖStZ 1976, 143) als zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungsspesen ausreichend angeführt wird, findet im Gesetz keine Deckung,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.09.2000

RS Vwgh 2000/9/26 94/13/0262

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/13/0171 E 26. September 2000 RS 1 (hier nur der letzte Satz) Stammrechtssatz Die in § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 vorgesehene Ausnahme von dem grundsätzlichen Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben ist von dem der Partei obliegenden Nachweis zweier Voraussetzungen - Werbezwec... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.09.2000

RS Vwgh 2000/9/26 94/13/0262

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/13/0176 E 3. Juni 1992 VwSlg 6677 F/1992 RS 1 Stammrechtssatz Die in § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 vorgesehene Ausnahme von dem grundsätzlichen Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben ist von dem der Partei obliegenden NACHWEIS von zwei Voraussetzungen - Werbungszweck und erhe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.09.2000

RS Vwgh 2000/9/26 98/13/0092

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Unter dem Begriff Werbung ist ganz allgemein im Wesentlichen eine Produktinformation oder Leistungsinformation zu verstehen (Hinweis E 2.8.2000, 94/13/0259). Es ist damit ausreichend, wenn der Steuerpflichtige dartut, dass er anlässlich der Bewirtungen jeweils eine auf seine berufliche Tätigkeit bezogene Leistungsinformation geb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.09.2000

RS Vwgh 2000/9/26 97/13/0238

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Bei Bestehen eines entgeltwerten Charakters von Bewirtungen zur Informationsbeschaffung kommt das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 nicht zum Tragen (Hinweis E 16.2.2000, 95/15/0050). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1997130238.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.09.2000

TE Vwgh Erkenntnis 2000/9/22 98/15/0111

Die Beschwerdeführerin unterrichtet an einer allgemein Bildenden Höheren Schule (AHS) die Fächer Geschichte und Sozialkunde sowie Geographie und Wirtschaftskunde. Für das Jahr 1994 machte sie Werbungskosten u.a. für eine "EU-Studienfahrt" nach Brüssel und Luxemburg sowie eine Studienreise nach Japan geltend. Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen für die Studienfahrt nach Brüssel als Werbungskosten an. Den Aufwendungen für die Studienreise nach Japan in Höhe von S 21.838,-- wurde der... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.09.2000

TE Vwgh Erkenntnis 2000/9/22 98/15/0111

Die Beschwerdeführerin unterrichtet an einer allgemein Bildenden Höheren Schule (AHS) die Fächer Geschichte und Sozialkunde sowie Geographie und Wirtschaftskunde. Für das Jahr 1994 machte sie Werbungskosten u.a. für eine "EU-Studienfahrt" nach Brüssel und Luxemburg sowie eine Studienreise nach Japan geltend. Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen für die Studienfahrt nach Brüssel als Werbungskosten an. Den Aufwendungen für die Studienreise nach Japan in Höhe von S 21.838,-- wurde der... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.09.2000

RS Vwgh 2000/9/22 98/15/0111

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/14/0211 E 20. Dezember 1994 RS 3(hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Kosten für Auslandsreisen eines Steuerpflichtigen sind Aufwendungen der Lebensführung iSd § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1972, es sei denn, es liegen die folgenden kumulativ z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.2000

RS Vwgh 2000/9/22 98/15/0111

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Gem § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 sind Aufwendungen für die Lebensführung ausdrücklich auch dann nicht abzugsfähig, wenn sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Es reicht daher für die Abzugsfähigkeit nicht aus, dass einem Lehrer seitens des Landesschulrates be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.2000

RS Vwgh 2000/9/22 98/15/0111

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/14/0133 E 16. Juli 1996 RS 1 Stammrechtssatz Kosten von Reisen, deren Gegenstand ein sogenanntes Mischprogramm ist, sind in den Bereich der privaten Lebensführung zu verweisen (Hinweis E 26.1.1993, 88/14/0108). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.2000

RS Vwgh 2000/9/22 98/15/0111

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die freiwillige Begleitung der Schüler auf einer Studienreise (hier nach Japan) durch einen Lehrer ist nicht überwiegend beruflich veranlasst. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1998150111.X06 Im RIS seit 18.01.2001 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.2000

RS Vwgh 2000/9/22 98/15/0111

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/14/0171 E 18. März 1992 RS 1 Stammrechtssatz Bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, muß ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden (Hinweis E 21.10.1986, 86/14/0031). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.09.2000

Entscheidungen 1.261-1.290 von 2.749

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