Der Beschwerdeführer war Prosekturgehilfe im Landeskrankenhaus Salzburg. Im Zuge von in den Jahren 1992 und 1993 durchgeführten finanzstrafbehördlichen Erhebungen wurde festgestellt, daß er zusätzlich zu seinem Gehalt weitere Einkünfte erzielt habe. Zu seinen Tätigkeiten gehörte es ua, bei Schädelöffnungen entnommene Gehirne in Formalinlösung zu konservieren und für den Transport in das anatomische Institut in Innsbruck aufzubewahren; als Entschädigung hiefür wurden ihm vom genannten ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: EStG 1972;EStG 1988;FinStrG §9;VermStG;
Rechtssatz: Die Kenntnis über das grundsätzliche Bestehen der Einkommensteuer- und Vermögensteuerpflicht kann jedenfalls bei einer intellektuell durchschnittlich begabten Person vorausgesetzt werden. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Beamter im Bereich eines Landesinvalidenamtes Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In den Jahren 1994 bis 1996 erhielt er zudem Einnahmen aus der Tätigkeit als zweiter Vorsitzender des Landesvorstandes der BVA und aus der Tätigkeit bei der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, die er, um Werbungskosten gekürzt, als Einkünfte iSd § 29 Z. 4 EStG 1988 in die jeweilige Einkommensteuererklärung aufnahm. Die auf der Basis der Einkommensteuererklärungen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;BAO §299;EStG 1988;
Rechtssatz: Mit jedem Einkommensteuerbescheid (Bescheid iSd § 198 BAO) wird einheitlich über die Einkommensteuer für ein bestimmtes Veranlagungsjahr abgesprochen, sodaß die Aufhebung lediglich eines Teiles eines solchen Bescheides nicht in Betracht kommt. European C... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §260 Abs2 litd;BAO §299;EStG 1988;
Rechtssatz: Es steht die Entscheidung des Berufungssenates der Finanzlandesdirektion betreffend Einkommensteuer für ein Veranlagungsjahr der Wahrnehmung des in § 299 BAO eingeräumten Aufsichtsrechtes durch die Finanzlandesdirektion in bezug auf andere Veranlagungsjahre betreffend... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer in Österreich gelegenen Liegenschaft. Auf dieser befindet sich ein im Jahr 1934 von Prof. Ernst Anton Plischke erbautes Landhaus; Prof. Plischke hat im Jahr 1935 den Großen Österreichischen Staatspreis erhalten. Der Einheitswert für das bebaute Grundstück ist mit 650.000 S festgestellt. Mit Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 8. November 1995 wurde gemäß §§ 1 und 3 des Denkmalschutzgesetzes festgestellt, daß die Erhaltung des Landhauses im öff... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §28;EStG 1972;EStG 1988;
Rechtssatz: Mit dem Ausdruck "Erhaltungskosten" in § 28 BewG hat der Gesetzgeber nicht Kosten für die Verbesserung durch Umbau im Auge gehabt. Werden im öffentlichen Interesse erhaltenswerte Gebäude nicht nur erhalten, sondern darüber hinaus - allerdings ohne das Erhaltenswerte zu beeinträchtigen - verbessert, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist seit dem Jahr 1988 als selbständiger Handelsvertreter tätig. In den für die Streitjahre erstellten Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen erklärte der Beschwerdeführer Erlöse aus Provisionen von rund 251.000 S, rund 692.000 S und rund 1,119.000 S. Im Zug einer die Streitjahre umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, der Beschwerdeführer habe gegenüber seinen Geschäftsherren zum 31. Dezember 1991 Forderungen aus bereits abgerechneten Provisionen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19;
Rechtssatz: Wird die Auszahlung eines fälligen Betrages auf Wunsch des Empfängers verschoben, obwohl der Schuldner zahlungswillig ist, dann verfügt der Empfänger damit über den Betrag. Dieser Betrag ist daher bereits in diesem Zeitpunkt und nicht erst mit der späteren Auszahlung zugeflossen (Hinweis Doralt, EStG/3, § 19 Tz 23). ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter i.S.d. § 24 Abs. 2 VwGG, hat insbesondere seit dem Jahre 1992 eine große Anzahl von Bescheid- und Säumnisbeschwerden sowie von Anträgen beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht, die unter mehr als 350 Geschäftszahlen protokolliert wurden. Am 26. April 1996 stellte er an die belangte Behörde folgenden "Antrag auf Rückzahlung von Gerichtsgebühren: "In bin Kläger in den Amtshaftungsverfahren 31 Cg 29/93z, 32 Cg 27/93p sowie 33 Cg 27/93w... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Bediensteter des Bundes, beantragte in seiner Einkommensteuererklärung die Anerkennung diverser Aufwendungen als Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastung. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurden - soweit dies im verwaltungsgerichtlichen Verfahren relevant ist - Kosten für die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit, für eine zweite Brille sowie für Personenversicherungen nicht als Werbungskosten, sondern zum Tei... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;MRK Art6;
Rechtssatz: Die Vorschreibung von Steuern fällt nicht unter Art 6 MRK (Hinweis VfSlg 8112). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1993130296.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine KG, an der ausschließlich nahe Angehörige beteiligt sind, wurde am 1. August 1971 gegründet und betrieb bis zum 31. Juli 1975 ein in ihrem Eigentum stehendes Hotel-Restaurant. Mit Wirkung ab 1. August 1975 verpachtete die Beschwerdeführerin das Hotel-Restaurant an eine neu gegründete GmbH, an der ebenfalls ausschließlich nahe Angehörige beteiligt sind (Aufspaltung in eine Besitz- und eine Betriebsgesellschaft). Unbestritten ist, daß die Verpachtung des Hot... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z1;EStG 1972 §19;EStG 1972 §2 Abs1;
Rechtssatz: Die Einkommensteuer ist eine Abschnittssteuer, weswegen für Zwecke der Erhebung dieser Abgabe die in bestimmten Zeitabschnitten verwirklichten Tatbestände periodisch erfaßt werden. Dies schließt bei der Feststellung, ob ein Steuertatbestand in einer bestimmten Steuerperiode erfüllt ist, eine Bedac... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens steht in Streit, ob die im Zusammenhang mit der Vermietung eines Grundstückes an den Beschwerdeführer im Streitjahr geleisteten Zahlungen in Höhe von insgesamt S 1,6 Mio als echte Mietzinsvorauszahlungen im Jahr des Zuflusses zur Gänze (so die Rechtsansicht der belangten Behörde in dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid) oder als Hingabe eines Darlehens in Teilbeträgen nach Maßgabe des Darlehenszeitraumes (so... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19;EStG 1988 §28;
Rechtssatz: Bezieht der Abgabepflichtige bei seiner Beurteilung, es habe ihn für den Fall der vorzeitigen Auflösung eines Bestandvertrages im Ausmaß der von ihm noch nicht erbrachten Gegenleistung eine Rückzahlungsverpflichtung getroffen, auch schon die erst im Folgejahr zustandegekommene Vertragsänderung mit ein, ist dies abgabenrech... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090;ABGB §983;BAO §21 Abs1;EStG 1988 §19;EStG 1988 §28;
Rechtssatz: Die Beurteilung eines Bestandvertrages als Darlehen würde eine vom Fortbestand des Mietverhältnisses losgelöste Rückzahlungsverpflichtung mit vereinbarter Laufzeit, Rückzahlungsmodalität und Verzi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer die Einkommensteuer für die Streitjahre im Instanzenzug in folgender Höhe festgesetzt: S 414.477,-- (1991; Vorsoll: - S 332.352,--), S 31.815,-- (1992; Vorsoll: - S 553.736,--) und - S 28.975,-- (1993; Vorsoll: S 30.000,--). Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde ist der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden. Hinsichtlich seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse führt der Antr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/30 AW 94/15/0027 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Haftung für Abgabenschuldigkeiten - Zwingende öffentliche Interessen können der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung auch entgegenstehen, wenn der Aufschub des Vollzuges des angefochtenen Bescheides, den die ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten in Höhe von rund S 2,6 Mio herangezogen. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde ist der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden. Hinsichtlich seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse führt der Antragsteller im wesentlichen aus, er erziele monatliche Nettoeinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von rund S 30.000,-- und er sei fü... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/09/30 AW 94/15/0027 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Haftung für Abgabenschuldigkeiten - Zwingende öffentliche Interessen können der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung auch entgegenstehen, wenn der Aufschub des Vollzuges des angefochtenen Bescheides, den die ... mehr lesen...
Zu dem der Beschwerde zugrundeliegenden Sachverhalt wird auf die Entscheidungsgründe: des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. Mai 1995, Zl. 93/16/0134, hingewiesen. Nach diesem zur Beschlagnahme des Personenkraftwagens des Beschwerdeführers ergangenen Erkenntnis hatten die Finanzstrafbehörden in unbedenklicher Weise den Schluß ziehen können, es bestehe der Verdacht, vom Beschwerdeführer sei im Hinblick auf das Vorhandensein seines gewöhnlichen Wohnsitzes im Inland der fo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §185;BAO §198;EStG 1972;EStG 1988;VwRallg;ZollG 1955;ZollG 1988;
Rechtssatz: Zwischen Bescheiden betreffend Einkommensteuer einerseits und Eingangsabgaben andererseits bestehen keine wie immer gearteten Bindungswirkungen. European Case Law Iden... mehr lesen...
Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob die sich aus Abfertigungsverpflichtungen und Pensionsverpflichtungen ergebenden Lasten der beschwerdeführenden GmbH bei der sie betreffenden Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens als Schulden im Sinne des § 64 Abs. 1 BewG zu berücksichtigen sind oder nicht. Die Beschwerdeführerin hat zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof erhoben, der diese jedoch nach Ablehnung ihrer Behandlung ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht37/02 Kreditwesen57/01 Versicherungsaufsicht
Norm: ABGB §696;BewG 1955 §6 Abs1;BewG 1955 §64 Abs1;EStG 1972;EStG 1988;RLG 1990;
Rechtssatz: Sowohl der Gesetzgeber des Rechnungslegungsgesetzes und des Einkommensteuergesetzes als auch Judikatur und Schrifttum gehen einhellig davon aus, daß... mehr lesen...
Das Einkommen des Beschwerdeführers im Streitjahr 1991 errechnet sich wie folgt: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 200 S Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1,461.749 S Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1,357.057 S Gesamtbetrag der Einkünfte 2,819.006 S Sonderausgaben - 26.000 S Einkommen 2,793.006 S Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb errechnen sich ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: B-VG Art7 Abs1;DBAbk BRD 1955 impl;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §37;EStG 1988 §4;EStG 1988;StGG Art2;
Rechtssatz: § 37 EStG 1988 erfaßt idR nur bestimmte Teile von Einkünften. § 2 Abs 2 EStG 1988 ist zu jenen Normen zu rechnen, welche die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer regeln. ... mehr lesen...
Der Antragsteller trägt vor, zwingende öffentliche Interessen stünden der Stattgebung nicht entgegen. Sein Liegenschaftsbesitz biete Deckung für die Abgabenschuld. Es würde ihm aber durch den Vollzug des Bescheides ein (unverhältnismäßiger) nicht wiedergutzumachender Schaden dadurch entstehen, daß er zur Begleichung der Abgabenschuld von rund S 4,9 Millionen die Liegenschaft, auf der sich der Familienwohnsitz und die einzige Wohnmöglichkeit für den Beschwerdeführer und seine Familie b... mehr lesen...