RS Vwgh 1994/11/9 92/13/0281

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Veröffentlicht am 09.11.1994
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z6;
EStG 1988 §16 Abs1 Z9;
EStG 1988 §16 Abs1;

Rechtssatz

Für die Prüfung der Erforderlichkeit der Benützung des eigenen Kraftfahrzeuges anstelle vorhandener Massenbeförderungsmittel unter Zumutbarkeitsgesichtpunkten fehlt es außerhalb der Bestimmung des § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988 (hier: Fahrten zwischen zwei Dienststellen) an einer gesetzlichen Grundlage (Hinweis E 22.12.1980, 2001/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992130281.X03

Im RIS seit

28.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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