Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z6;Rechtssatz
Für die Prüfung der Erforderlichkeit der Benützung des eigenen Kraftfahrzeuges anstelle vorhandener Massenbeförderungsmittel unter Zumutbarkeitsgesichtpunkten fehlt es außerhalb der Bestimmung des § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988 (hier: Fahrten zwischen zwei Dienststellen) an einer gesetzlichen Grundlage (Hinweis E 22.12.1980, 2001/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992130281.X03Im RIS seit
28.11.2000