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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z7;Rechtssatz
Handelt es sich nicht um Fachliteratur, weil die Bücher (hier Wanderführer, Reiseführer) auch bei nicht in der Berufssparte des Abgabepflichtigen tätigen Personen von allgemeinem Interesse oder zumindest für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit bestimmt sind, können die Bücher - da es nur auf diese Voraussetzungen ankommt - nicht dadurch zu Fachliteratur werden, daß es allenfalls spezielle Fachbücher (hier Hinweis für Klassenvorstände zur Abhaltung einer Schullandwoche in einem bestimmten Bundesland) nicht gibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994140014.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
20.06.2014