RS Vwgh 2001/5/10 98/15/0030

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Veröffentlicht am 10.05.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/15/0013

Rechtssatz

§ 16 Abs 1 EStG 1988 erfordert nur einen die Grundlage für die Zahlung bildenden - wirtschaftlichen - Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der außerbetrieblichen Tätigkeit an sich und nicht einen notwendigen Wirkungszusammenhang mit verschiedenen Einnahmenkomponenten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998150030.X02

Im RIS seit

31.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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