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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/15/0013Rechtssatz
§ 16 Abs 1 EStG 1988 erfordert nur einen die Grundlage für die Zahlung bildenden - wirtschaftlichen - Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der außerbetrieblichen Tätigkeit an sich und nicht einen notwendigen Wirkungszusammenhang mit verschiedenen Einnahmenkomponenten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998150030.X02Im RIS seit
31.10.2001