RS Vwgh 2001/5/10 98/15/0030

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Veröffentlicht am 10.05.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z4;
EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §18 Abs1 Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/15/0013

Rechtssatz

Handelt es sich bei den in Rede stehenden "Beitragsleistungen zur betrieblichen Pensionsvorsorge" um keine Versicherungsbeiträge ieS zur Sicherung einer Alterspension und um keine eine Pensionsanwartschaft vermittelnde Zahlung an eine Pensionskasse, ist eine Berücksichtigung der an den Arbeitgeber geleisteten Zahlungen nach dem allgemeinen Werbungskostentatbestand des § 16 Abs 1 EStG 1988 möglich (Hinweis E 17. Jänner 1995, 94/14/0069; E 20. April 1995, 95/13/0077).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998150030.X01

Im RIS seit

31.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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