Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/15/0013Rechtssatz
Handelt es sich bei den in Rede stehenden "Beitragsleistungen zur betrieblichen Pensionsvorsorge" um keine Versicherungsbeiträge ieS zur Sicherung einer Alterspension und um keine eine Pensionsanwartschaft vermittelnde Zahlung an eine Pensionskasse, ist eine Berücksichtigung der an den Arbeitgeber geleisteten Zahlungen nach dem allgemeinen Werbungskostentatbestand des § 16 Abs 1 EStG 1988 möglich (Hinweis E 17. Jänner 1995, 94/14/0069; E 20. April 1995, 95/13/0077).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998150030.X01Im RIS seit
31.10.2001