RS Vwgh 2001/5/29 2001/14/0090

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Veröffentlicht am 29.05.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §17 Abs1;
EStG 1988 §2;
EStG 1988 §22 Z1;

Rechtssatz

Im Rahmen der Einkommensermittlung sind die Einkünfte aus den einzelnen Einkunftsquellen zu ermitteln. Sind Aufwendungen zugleich durch mehrere Einkunftsquellen veranlasst, so muss der aufgewendete Betrag aufgeteilt und mit jeweils einem Teilbetrag den Einkunftsquellen zugeordnet werden. Hiebei ist eine Aufteilung im Verhältnis der Einnahmen vertretbar (Hofstätter/Reichel, Tz

2.1. zu § 16 EStG 1988, und das - ebenfalls Fortbildung und Fachliteratur eines Arztes betreffende - Erkenntnis vom 29. Mai 1996, 93/13/0008)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001140090.X01

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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