Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Im Rahmen der Einkommensermittlung sind die Einkünfte aus den einzelnen Einkunftsquellen zu ermitteln. Sind Aufwendungen zugleich durch mehrere Einkunftsquellen veranlasst, so muss der aufgewendete Betrag aufgeteilt und mit jeweils einem Teilbetrag den Einkunftsquellen zugeordnet werden. Hiebei ist eine Aufteilung im Verhältnis der Einnahmen vertretbar (Hofstätter/Reichel, Tz
2.1. zu § 16 EStG 1988, und das - ebenfalls Fortbildung und Fachliteratur eines Arztes betreffende - Erkenntnis vom 29. Mai 1996, 93/13/0008)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001140090.X01Im RIS seit
21.02.2002