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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z8;Rechtssatz
Aus dem Baujahr allein kann nicht auf die weitere Nutzungsdauer eines Gebäudes geschlossen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999130221.X09Im RIS seit
27.09.2001Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013