RS Vwgh 2001/5/30 2000/13/0163

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Veröffentlicht am 30.05.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Bei Aufwendungen für die Sportausübung (die Abgabepflichtige ist als Turnlehrerin an einer allgemein bildenden höheren Schule tätig) handelt es sich um Ausgaben, die ihrer Art nach eine private Veranlassung nahe legen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Sportausübung dem Erlernen oder der Verbesserung von bereits vorhandenen Sportkenntnissen dient.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000130163.X02

Im RIS seit

23.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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