Der im Jahre 1961 geborene, ledige Steuerpflichtige ist Dienstnehmer eines Elektrizitätsunternehmens. Er war bis 1996 Bezirksstellenleiter in Mistelbach und in dieser Gemeinde mit der Adresse, L-Straße 2, gemeldet. Diese Meldung in Mistelbach bestand vom 21. Juni 1989 bis zum 30. August 1996, daneben bestand keine weitere Meldung (Nebenwohnsitzmeldung). Am 30. August 1996 meldete sich der Beschwerdeführer in Mistelbach ab und meldete den Hauptwohnsitz in Staatz, A. 40, an. Unterkunftg... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin (Miteigentumsgemeinschaft) errichtete in den Jahren 1986 bis 1990 in einem Nobel-Wintersportort eine Geschäftspassage (Herstellungskosten 43,5 Mio S). Zur Geschäftspassage gehört auch eine Tiefgarage. Die Beschwerdeführerin erzielte aus der Vermietung der Geschäftseinheiten der Passage (sowie der Tiefgarage) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Bei Ermittlung der Einkünfte machte sie gemäß § 16 Abs. 1 Z. 8 EStG AfA in Höhe von 3,33 % der Herstellungskosten ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite; Beachte Besprechung in:ÖStZ 8/2005, 159-162; ÖStZ 14/2005, 308-309;
Rechtssatz: Gemäß § 16 Abs. 1 Z. 8 lit. e EStG 1988 können bei Gebäuden, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören und die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Wenn dem Arbeitnehmer Mehraufwendungen erwachsen, weil er am Beschäftigungsort wohnen muss und die Verlegung des (Familien)Wohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist, sind diese Mehraufwendungen Werbungskosten im Sinn des § 16 Abs 1 EStG 1988. Be... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §7 Abs1;EStG 1988 §8; Beachte Besprechung in:ÖStZ 8/2005, 159-162; ÖStZ 14/2005, 308-309;
Rechtssatz: Unter technischer Abnutzung ist der materielle Verschleiß eines Wirtschaftsgutes, somit sein Substanzverzehr, unter wirtschaftlicher Abnutzung hingegen die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichk... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8;EStG 1988 §7 Abs1;EStG 1988 §8 Abs4; Beachte Besprechung in:ÖStZ 8/2005, 159-162; ÖStZ 14/2005, 308-309;
Rechtssatz: Gemäß § 16 Abs. 1 Z. 8 in Verbindung mit § 8 Abs. 4 EStG 1988 kommt auch im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Ansatz einer außergewöhnlichen technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung in... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite; Beachte Besprechung in:ÖStZ 8/2005, 159-162; ÖStZ 14/2005, 308-309;
Rechtssatz: Gemäß § 16 Abs. 1 Z. 8 lit. e EStG 1988 können bei Gebäuden, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören und die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §7 Abs1;EStG 1988 §8; Beachte Besprechung in:ÖStZ 8/2005, 159-162; ÖStZ 14/2005, 308-309;
Rechtssatz: Unter technischer Abnutzung ist der materielle Verschleiß eines Wirtschaftsgutes, somit sein Substanzverzehr, unter wirtschaftlicher Abnutzung hingegen die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichk... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8;EStG 1988 §7 Abs1;EStG 1988 §8 Abs4; Beachte Besprechung in:ÖStZ 8/2005, 159-162; ÖStZ 14/2005, 308-309;
Rechtssatz: Gemäß § 16 Abs. 1 Z. 8 in Verbindung mit § 8 Abs. 4 EStG 1988 kommt auch im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Ansatz einer außergewöhnlichen technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung in... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Bauingenieur. In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1994 machte der Beschwerdeführer als Werbungskosten u.a. "Tag u. Nächtigungsgelder vom 1.4.1994 - 31.12.1994" in Höhe von S 84.360,- - sowie Ausgaben für "Familienheimfahrt" in Höhe von insgesamt S 29.526,-- geltend. In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 1994 (Arbeitnehmerveranlagung), in dem die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0216 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/13/0154 E 20. April 2004 RS 2(hier ohne Einschub im ersten Satz und ohne den letzten Satz) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/13/0216 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/13/0154 E 20. April 2004 RS 1 Stammrechtssatz Berufliche Veranlassung der mit einer doppelten Haushaltsführung verbundenen Mehraufwendungen des Steu... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Lehrerin. In der Einkommensteuererklärung 1999 machte sie Kurskosten in Höhe von ca. S 40.000,-- als Werbungskosten geltend. Sie legte eine Teilnahmebestätigung vor, wonach sie vom 31. Juli bis zum 10. August 1999 am Kurs "Aufrichtigkeit - die Struktur zur Selbstgesundung, Kurs zur Förderung und Entfaltung des Charaktergefüges bei Kindern und Erwachsenen; durch Psychomotorik, Heilgymnastik, Kinesiologie und energetische Übungen, für Mensch, Familie und Beruf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/15/0009 E 29. Jänner 2004 RS 1(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Nach Lehre und Rechtsprechung zählen Aufwendungen für die berufliche Fortbildung zu den Werbungskosten. Um eine berufliche Fortbildung handelt es sich dann, wenn der Abgabepflichtige seine bisherigen beruf... mehr lesen...
Der als Steuerberater tätige Beschwerdeführer beantragte anlässlich der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für 1996 u.a. die Anerkennung von Kilometergeld für 40 "weitaus überwiegend zu Fortbildungszwecken (laufende Fachliteratur und Bibliothek)" erfolgte Fahrten an Wochenenden in das "beim Arbeitgeber befindliche Büro" als Werbungskosten. Die Fahrten seien notwendig gewesen, um den Anforderungen während der Arbeitswoche gerecht werden zu können und in einem unterg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt zwei Hotels. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde u.a. festgestellt, dass der Beschwerdeführer nach Durchführung einer Feuerbeschau im Jahr 1990 mit Bescheid der Gemeinde verpflichtet worden war, in einem der Hotels eine Brandschutzanlage zu errichten sowie im anderen Hotel die bestehende Brandschutzanlage auch auf noch nicht überwachte Gebäudeteile auszudehnen. Die hiefür erforderlichen Kosten seien für die Brandschutzanlage in dem einen Ho... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt seit Februar 1992 als Vorstandsdirektor der B AG Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Für das Streitjahr 1995 machte er im Wege einer Arbeitnehmerveranlagung u.a. Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer am Familienwohnsitz in Oberösterreich sowie die Betriebskosten für eine Garconniere in Wien, B. Gasse 34/I/22, aus dem Titel der beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten geltend. Weiters beantragte er, infolge d... mehr lesen...
Der als Steuerberater tätige Beschwerdeführer beantragte anlässlich der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für 1996 u.a. die Anerkennung von Kilometergeld für 40 "weitaus überwiegend zu Fortbildungszwecken (laufende Fachliteratur und Bibliothek)" erfolgte Fahrten an Wochenenden in das "beim Arbeitgeber befindliche Büro" als Werbungskosten. Die Fahrten seien notwendig gewesen, um den Anforderungen während der Arbeitswoche gerecht werden zu können und in einem unterg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §6;
Rechtssatz: Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung dient Erhaltungsaufwand dazu, ein Wirtschaftsgut in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten oder in einen solchen zu bringen. Dazu gehören insbesondere regelmäßig notwendige Ausbesserungsarbeiten. Erhaltungsaufwand liegt auch dann vor, wenn vorhandene Teile... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Ist eine Wiederbestellung (hier als Vorstandsmitglied einer AG) "nicht gewiss", begründet dies eine Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung nicht, zumal der Fortbestand privatrechtlicher Beschäftigungsverhältnisse regelmäßig mit einer Unsicherheit behaftet und insbesondere vom wirtschaf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Der Besitz eines Eigenheims am bisherigen Arbeitsort stellt nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes keinen Grund für die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung an den neuen Arbeitsort dar (Hinweis E 31. März 1987, 86/14/0165). European Case Law Identifie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Eine Unterscheidung, wonach das in Büroräumlichkeiten befindliche Arbeitszimmer oder gar der Schreibtisch eines Dienstnehmers die Arbeitsstätte im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 darstellen, eine in denselben Büroräumlichkeiten eingerichtete Bibliothek jedoch eine Fortbildungsstätte darstellt, findet im Gesetz keine Deckung.... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/13/0154 E 20. April 2004 RS 1 Stammrechtssatz Berufliche Veranlassung der mit einer doppelten Haushaltsführung verbundenen Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen und deren daraus resultierende Qualifizierung als Werbungskosten liegt nach ständiger Rechtsprec... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Es ist Sache desjenigen Steuerpflichtigen, der die - grundsätzlich nie durch die Erwerbstätigkeit veranlasste - Beibehaltung des in unüblicher Entfernung vom Beschäftigungsort gelegenen Familienwohnsitzes als b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Eine Unterscheidung, wonach das in Büroräumlichkeiten befindliche Arbeitszimmer oder gar der Schreibtisch eines Dienstnehmers die Arbeitsstätte im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 darstellen, eine in denselben Büroräumlichkeiten eingerichtete Bibliothek jedoch eine Fortbildungsstätte darstellt, findet im Gesetz keine Deckung.... mehr lesen...
Die 1924 geborene, in Österreich ansässige Beschwerdeführerin bezog im Streitzeitraum 1997 bis 1999 Pensionseinkünfte von der Pensionsversicherungsanstalt für Angestellte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Daneben erhielt sie von der schweizerischen Ausgleichskasse eine monatliche Altersrente, die auf Pflichtbeiträgen zur AHV-IV (der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung) für die Jahre 1950 bis 1953 und auf freiwillig in den Jahren 1964 bis 19... mehr lesen...
Die 1924 geborene, in Österreich ansässige Beschwerdeführerin bezog im Streitzeitraum 1997 bis 1999 Pensionseinkünfte von der Pensionsversicherungsanstalt für Angestellte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Daneben erhielt sie von der schweizerischen Ausgleichskasse eine monatliche Altersrente, die auf Pflichtbeiträgen zur AHV-IV (der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung) für die Jahre 1950 bis 1953 und auf freiwillig in den Jahren 1964 bis 19... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z4 litf;EStG 1988 §25 Abs1 Z3 litc;EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 23. Oktober 1997, 96/15/0234, mit näherer
Begründung: ausgeführt hat, ist die Bestimmung des § 25 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 so auszulegen, dass darunter nur Pensionen aus einer ausländischen Sozialversicherung fallen, welche auf ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z4 litf;EStG 1988 §25 Abs1 Z3 litc;EStG 1988 §29 Z1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 23. Oktober 1997, 96/15/0234, mit näherer
Begründung: ausgeführt hat, ist die Bestimmung des § 25 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 so auszulegen, dass darunter nur Pensionen aus einer ausländischen Sozialversicherung fallen, welche auf ge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein im April 1940 geborener deutscher Staatsangehöriger mit Familienwohnsitz in Erlangen, schloss am 25. Mai 1992 mit einer Kärntner Handelsgesellschaft einen Anstellungsvertrag ab, auf Grund dessen er ab dem 1. Jänner 1993 mit der Funktion des Geschäftsführers einer Tochtergesellschaft seines Vertragspartners betraut wurde. Nach dem Inhalt des Anstellungsvertrages wurde dieser auf unbefristete Zeit unter Einräumung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten zum Qua... mehr lesen...