Der Beschwerdeführer ist Leiter der Forstinspektionen St. Johann in Tirol und Kitzbühel. Für das Jahr 1997 machte er Werbungskosten u.a. für Studienreisen nach China und nach Italien (Südtirol/Trentino) geltend. Aus den der Finanzverwaltung vorgelegten Reiseprogrammen ergibt sich für die Studienreise nach Italien folgender Verlauf: "Montag, 29.9.1997 08.00 Uhr Abfahrt von lnnsbruck von den Garagen der Landesforstdirektion, Trientlgasse (Parkmöglichkeit) 09.30 Uh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Bürgermeister einer österreichischen Gemeinde sowie Vizepräsident eines Gemeindeverbandes. Im Rahmen einer "berichtigten Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1995" machte er Werbungskosten in Höhe von 433.604 S geltend, die sich wie folgt aufgliederten: Kilometergeld 240.994,-- S Taggeld 70.292,50 S Nächtigung 31.064,-- S Parteisteuer und Spende 28.800,-- S Telefon 5.336,10 S diverse Spesen 43.214,71 S Schreibarbeit 9.600... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Leiter der Forstinspektionen St. Johann in Tirol und Kitzbühel. Für das Jahr 1997 machte er Werbungskosten u.a. für Studienreisen nach China und nach Italien (Südtirol/Trentino) geltend. Aus den der Finanzverwaltung vorgelegten Reiseprogrammen ergibt sich für die Studienreise nach Italien folgender Verlauf: "Montag, 29.9.1997 08.00 Uhr Abfahrt von lnnsbruck von den Garagen der Landesforstdirektion, Trientlgasse (Parkmöglichkeit) 09.30 Uh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Zur steuerlichen Anerkennung von Studienreisen hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (Hinweis E 19. Oktober 1999, 99/14/0131; E 24. April 1997, 93/15/0069) entschieden, dass Kosten einer solchen Reise grundsätzlich Aufwendungen für die Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z. 2 li... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/14/0171 E 18. März 1992 RS 1 Stammrechtssatz Bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, muß ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden (Hinweis E 21.10.1986, 86/14/0031). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Zahlungen, die von einem politischen Funktionär an die ihn entsendende (oder kandidierende) politische Partei geleistet werden, stellen dann Werbungskosten dar, wenn der Funktionär für den Fall der Unterlassung eines solchen Beitrages an die Partei mit dem Ausschluss aus der Partei und in weiterer Folge mit dem Verlust seines Am... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Der Umstand, dass bei einer ausschließlich auf die Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe abgestellten Reise tatsächlich auch eine nicht dieser Berufsgruppe angehörende Person teilnimmt, spricht für sich allein nicht gegen die berufliche Veranlassung der Reise. European Case ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/14/0171 E 18. März 1992 RS 1 Stammrechtssatz Bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, muß ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden (Hinweis E 21.10.1986, 86/14/0031). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Zur steuerlichen Anerkennung von Studienreisen hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (Hinweis E 19. Oktober 1999, 99/14/0131; E 24. April 1997, 93/15/0069) entschieden, dass Kosten einer solchen Reise grundsätzlich Aufwendungen für die Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z. 2 li... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Zahlungen, die von einem politischen Funktionär an die ihn entsendende (oder kandidierende) politische Partei geleistet werden, stellen dann Werbungskosten dar, wenn der Funktionär für den Fall der Unterlassung eines solchen Beitrages an die Partei mit dem Ausschluss aus der Partei und in weiterer Folge mit dem Verlust seines Am... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Der Umstand, dass bei einer ausschließlich auf die Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe abgestellten Reise tatsächlich auch eine nicht dieser Berufsgruppe angehörende Person teilnimmt, spricht für sich allein nicht gegen die berufliche Veranlassung der Reise. European Case ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Zahnheilkunde. Er betreibt eine Zahnarztordination und erzielt daraus Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Im Jahr 1996 fand hinsichtlich des vom Beschwerdeführer betriebenen Unternehmens eine Betriebsprüfung statt, die die Jahre 1992 bis 1994 umfasste. Nach Tz. 19 des Bp-Berichtes seien Geräte zur Videoverarbeitung (Videorecorder, Fernsehgeräte, Mischpult, etc) nicht zum Betriebsvermögen des Beschwerdeführers zu zählen, da eine nahezu au... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Schulleiter einer Landesberufsschule für Elektrotechniker. Er unterrichtet an dieser Schule berufsbezogenes Englisch, Elektrotechnik und betriebswirtschaftliche Fächer. Für das Jahr 1998 machte der Beschwerdeführer in seiner Einkommensteuererklärung Werbungskosten u.a. für (vom Pädagogischen Institut veranstaltete) Studienreisen nach New York (21.200 S) und nach China (17.875 S), für mit der New York Reise zusammenhängende Aufwendungen, wie Filme, Museums... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Schulleiter einer Landesberufsschule für Elektrotechniker. Er unterrichtet an dieser Schule berufsbezogenes Englisch, Elektrotechnik und betriebswirtschaftliche Fächer. Für das Jahr 1998 machte der Beschwerdeführer in seiner Einkommensteuererklärung Werbungskosten u.a. für (vom Pädagogischen Institut veranstaltete) Studienreisen nach New York (21.200 S) und nach China (17.875 S), für mit der New York Reise zusammenhängende Aufwendungen, wie Filme, Museums... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, dass die Aufwendungen für die Reise den Kosten der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, stellen auch die damit im Zusammenhang entstandenen Aufwendungen für Filme, Museumseintritte, Pläne etc. grundsätzlich nicht abziehbare Aufwendungen dar, es sei denn, diese Aufwendungen wären ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/15/0196 E 24. Juni 1999 RS 1 Stammrechtssatz Aufwendungen für typischerweise der Lebensführung dienende Wirtschaftsgüter sind, wenn sie gemischt, also zum Teil privat, zum Teil beruflich veranlasst sind, zur Gänze nicht abzugsfähig. Anderes gilt nur, wenn feststeh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, dass die Aufwendungen für die Reise den Kosten der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, stellen auch die damit im Zusammenhang entstandenen Aufwendungen für Filme, Museumseintritte, Pläne etc. grundsätzlich nicht abziehbare Aufwendungen dar, es sei denn, diese Aufwendungen wären ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Transportunternehmen mit einem Lkw. Im Zuge einer den Zeitraum 1993 bis 1995 umfassenden Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer ua folgende Feststellung (Tz 17 des Betriebsprüfungsberichtes vom 20. Oktober 1997): Der Beschwerdeführer habe 1993 und 1995 pauschale Kosten für Nächtigungen im Rahmen betrieblicher Reisen (in das Ausland) geltend gemacht. Er habe allerdings jeweils in der Schlafkabine des Lkw genächtigt. Das pauschale Nächtigun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Transportunternehmen mit einem Lkw. Im Zuge einer den Zeitraum 1993 bis 1995 umfassenden Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer ua folgende Feststellung (Tz 17 des Betriebsprüfungsberichtes vom 20. Oktober 1997): Der Beschwerdeführer habe 1993 und 1995 pauschale Kosten für Nächtigungen im Rahmen betrieblicher Reisen (in das Ausland) geltend gemacht. Er habe allerdings jeweils in der Schlafkabine des Lkw genächtigt. Das pauschale Nächtigun... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs5;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Im Geltungsbereich des EStG 1972 waren bei betrieblich veranlassten Reisen Tages- bzw Nächtigungsgelder zu berücksichtigen, wenn bloß der Nachweis erbracht war, dass überhaupt Mehraufwendungen für Verpflegung und Unterkunft erwachsen waren. Dies ergab sich aus der
Norm: des § 4 Abs 5 EStG 1972,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Bei beruflich veranlassten Reisen nach § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 ist Grundvoraussetzung für die Anerkennung von pauschalen Tagesbzw Nächtigungsgeldern, dass solche Mehraufwendungen für Verpflegung bzw Nächtigung überhaupt angefallen sind (Hinweis E 24. Februar 1993, 91/13/0252; E 5. Oktober 1994, 92/15/0225). Sind solche Aufwendu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs5;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Im Geltungsbereich des EStG 1972 waren bei betrieblich veranlassten Reisen Tages- bzw Nächtigungsgelder zu berücksichtigen, wenn bloß der Nachweis erbracht war, dass überhaupt Mehraufwendungen für Verpflegung und Unterkunft erwachsen waren. Dies ergab sich aus der
Norm: des § 4 Abs 5 EStG 1972,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Bei beruflich veranlassten Reisen nach § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 ist Grundvoraussetzung für die Anerkennung von pauschalen Tagesbzw Nächtigungsgeldern, dass solche Mehraufwendungen für Verpflegung bzw Nächtigung überhaupt angefallen sind (Hinweis E 24. Februar 1993, 91/13/0252; E 5. Oktober 1994, 92/15/0225). Sind solche Aufwendu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Versicherungsvertreter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In der Einkommenssteuererklärung 1997 machte er als Werbungskosten u. a. Aufwendungen für ein Tennisabonnement (S 13.200,--) sowie Kilometergeld in Höhe von S 138.262,50 geltend. Gegen den Einkommenssteuerbescheid 1997, mit welchem das Finanzamt die Aufwendungen für das Tennisabonnement nicht und die geltend gemachten Kilometergelder nur im Ausmaß von S 66.342,-- berücksichtigte, brachte d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als Versicherungsvertreter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In der Einkommenssteuererklärung 1997 machte er als Werbungskosten u. a. Aufwendungen für ein Tennisabonnement (S 13.200,--) sowie Kilometergeld in Höhe von S 138.262,50 geltend. Gegen den Einkommenssteuerbescheid 1997, mit welchem das Finanzamt die Aufwendungen für das Tennisabonnement nicht und die geltend gemachten Kilometergelder nur im Ausmaß von S 66.342,-- berücksichtigte, brachte d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Tatsächliche Fahrtkosten stellen unabhängig davon, ob eine Reise im Sinn des § 16 Abs. 1 Z 9 vorliegt, Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 erster Satz EStG dar. § 16 Abs. 1 Z 9 EStG und dessen Verweis auf die Sätze des § 26 Z 4 legcit finden auf Fahrtaufwendungen keine Anwendung. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184;EStG 1988 §16 Abs1; Beachte Besprechung in:FJ 9/2005, S 283;
Rechtssatz: Beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen sind - unabhängig vom Vorliegen einer Reise - stets in ihrer tatsächlichen Höhe gemäß § 16 Abs. 1 EStG als Werbungskosten anzusetzen. Eine Schätzung in Höhe des amtlichen Kilometerg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Tatsächliche Fahrtkosten stellen unabhängig davon, ob eine Reise im Sinn des § 16 Abs. 1 Z 9 vorliegt, Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 erster Satz EStG dar. § 16 Abs. 1 Z 9 EStG und dessen Verweis auf die Sätze des § 26 Z 4 legcit finden auf Fahrtaufwendungen keine Anwendung. ... mehr lesen...
Wie den Beschwerdeschriften und der ihnen angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, hatte die Beschwerdeführerin, deren Tätigkeitsfelder im angefochtenen Bescheid und in der Beschwerdeschrift mit "Künstlerin, Kostümverleiherin, Abgeordnete" umschrieben werden, in den Streitjahren Aufwendungen für die Betreuung ihrer Kinder als Werbungskosten/Betriebsausgaben geltend gemacht. Während das Finanzamt eine Absetzung der für die Kinderbetreuung aufg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: In dem eine verwitwete Rechtsanwältin mit drei minderjährigen Kindern betreffenden hg. Erkenntnis vom 20. Juli 1999, 99/13/0018, hat der Gerichtshof die
Gründe: dargelegt, aus denen sich die Aufwendungen für die Betreuung von Kindern auch eines Alleinerziehenden einer Berücksichtigung als Betr... mehr lesen...