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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;Rechtssatz
Zu dem offenbar von der Abgabenbehörde gesehenen direkten Zusammenhang zwischen den anteilig auf Grund und Boden entfallenden Anschaffungskosten und der Restnutzungsdauer des Gebäudes ist auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hinzuweisen, welche eine unmittelbare Korrelation dieser Werte nicht als gegeben erachtet (Hinweis E 4. Juni 2003, 99/13/0238; E 29. Oktober 2003, 2000/13/0088).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001130135.X04Im RIS seit
22.10.2004