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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z8;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 8/2005, 159-162; ÖStZ 14/2005, 308-309;Rechtssatz
Gemäß § 16 Abs. 1 Z. 8 in Verbindung mit § 8 Abs. 4 EStG 1988 kommt auch im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Ansatz einer außergewöhnlichen technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung in Betracht (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 16 Abs. 1 Z. 8 EStG, Tz 8); eine solche kann vorgenommen werden, sobald die wirtschaftliche Nutzbarkeit des Objektes nicht mehr gegeben ist. Die Normal-AfA nach § 16 Abs. 1 Z. 8 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 EStG 1988 dient nicht der Vorwegnahme einer allfälligen künftigen außergewöhnlichen technischen oder wirtschaftlichen Abschreibung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002150192.X03Im RIS seit
12.10.2004Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013