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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z9;Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur beruflich veranlassten Reise nach § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 ist Grundvoraussetzung für die Anerkennung von pauschalen Tages- und Nächtigungsgeldern, dass solche Mehraufwendungen für Verpflegung bzw. Nächtigung überhaupt angefallen sind. Sind solche Aufwendungen (dem Grunde nach) angefallen, dann hat der Steuerpflichtige Anspruch auf Tages- und Nächtigungsgeld, ohne die Höhe seiner Aufwendungen nachweisen zu müssen (Hinweis E 30. Jänner 2003, 99/15/0085; E 7. Oktober 2003, 2000/15/0014).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000130156.X01Im RIS seit
08.11.2004Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013