RS Vwgh 2004/9/29 2000/13/0156

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Veröffentlicht am 29.09.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z9;

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur beruflich veranlassten Reise nach § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 ist Grundvoraussetzung für die Anerkennung von pauschalen Tages- und Nächtigungsgeldern, dass solche Mehraufwendungen für Verpflegung bzw. Nächtigung überhaupt angefallen sind. Sind solche Aufwendungen (dem Grunde nach) angefallen, dann hat der Steuerpflichtige Anspruch auf Tages- und Nächtigungsgeld, ohne die Höhe seiner Aufwendungen nachweisen zu müssen (Hinweis E 30. Jänner 2003, 99/15/0085; E 7. Oktober 2003, 2000/15/0014).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000130156.X01

Im RIS seit

08.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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